Parkmarkierungen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2019, ST 1072 Betreff: Parkmarkierungen
Im Bereich der
unteren Berger Straße befinden sich viele Geschäfte. Daher werden die
Parkflächen durch viele unterschiedliche Fahrzeugarten genutzt. Neben den
normalen Personenkraftwagen müssen hier auch die Lieferfahrzeuge mit denen die
Geschäfte beliefert werden, Platz finden. Da die Gewerbetreibenden auf die
Lieferungen angewiesen sind, wird sich das Parken der großen Fahrzeuge nicht
verhindern lassen. Deshalb müssten die Parkflächen auf das größtmögliche Maß
ausgedehnt werden, wodurch sich der verbleibende Platz im Fahrbahnbereich
erheblich einschränken würde. Derzeit kommt es durch große Fahrzeuge nur punktuell
zu solchen Einschränkungen, sodass meist genügend Platz vorhanden ist, damit
sich Radfahrende und Lieferfahrzeuge auf der Fahrbahn begegnen können, ohne
dass angehalten werden muss. Daher wird von der Aufbringung der Markierung
abgesehen. Um den unterschiedlichen Interessen
im Bereich der unteren Berger Straße gerecht zu werden, muss hier von allen
Verkehrsteilnehmenden die Grundregel des § 1 Straßenverkehrs-Ordnung der
ständig erforderlichen Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme beachtet
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 21.02.2019, OM 4351