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Parkmarkierungen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1072 Betreff: Parkmarkierungen Im Bereich der unteren Berger Straße befinden sich viele Geschäfte. Daher werden die Parkflächen durch viele unterschiedliche Fahrzeugarten genutzt. Neben den normalen Personenkraftwagen müssen hier auch die Lieferfahrzeuge mit denen die Geschäfte beliefert werden, Platz finden. Da die Gewerbetreibenden auf die Lieferungen angewiesen sind, wird sich das Parken der großen Fahrzeuge nicht verhindern lassen. Deshalb müssten die Parkflächen auf das größtmögliche Maß ausgedehnt werden, wodurch sich der verbleibende Platz im Fahrbahnbereich erheblich einschränken würde. Derzeit kommt es durch große Fahrzeuge nur punktuell zu solchen Einschränkungen, sodass meist genügend Platz vorhanden ist, damit sich Radfahrende und Lieferfahrzeuge auf der Fahrbahn begegnen können, ohne dass angehalten werden muss. Daher wird von der Aufbringung der Markierung abgesehen. Um den unterschiedlichen Interessen im Bereich der unteren Berger Straße gerecht zu werden, muss hier von allen Verkehrsteilnehmenden die Grundregel des § 1 Straßenverkehrs-Ordnung der ständig erforderlichen Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme beachtet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4351

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