Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2011, ST 985
Betreff: Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Die Anregung ist nachvollziehbar. Gleichwohl kann die gewünschte Beschilderung nur an der Kleestraße, ehemalige Postagentur, vorgenommen werden, da das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mit Erlass vom 21.06.2010 vorgegeben hat, dass das Verkehrszeichen Fußgängerüberweg Vz. 350 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an allen so genannten wartepflichtigen Zufahrten, also Bereichen, an denen angehalten werden muss, z.B. an Einmündungen in eine Durchgangsstraße, an Knotenpunkten mit Vorfahrtsregelung oder der Einfahrt in einen Kreisverkehr, entbehrlich und ggf. zu entfernen ist.