Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2011, ST
985
Betreff: Fehlende
Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Die Anregung ist nachvollziehbar.
Gleichwohl kann die gewünschte
Beschilderung nur an der Kleestraße, ehemalige Postagentur, vorgenommen werden,
da das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung mit
Erlass vom 21.06.2010 vorgegeben hat, dass das Verkehrszeichen Fußgängerüberweg
Vz. 350 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) an allen so genannten wartepflichtigen
Zufahrten, also Bereichen, an denen angehalten werden muss, z.B. an
Einmündungen in eine Durchgangsstraße, an Knotenpunkten mit Vorfahrtsregelung
oder der Einfahrt in einen Kreisverkehr, entbehrlich und ggf. zu entfernen ist.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.06.2011, OM 130