Fehlende Beschilderung von Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen: Am Kleedreieck in Fechenheim gibt es 5 Zebrastreifen, die völlig unterschiedlich beschildert sind.
- Alt Fechenheim/Kleestraße am Taxistand, - beidseitig beschildert
- Kleestraße/Ecke Alt Fechenheim - unbeschildert
- Kleestraße an der Postagentur - einseitig beschildert
- Willmannstraße 1 - unbeschildert
- Kleestraße//Ecke Baumertstraße - unbeschildert Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an den Fußgängerüberwegen 2 - 5 durch das beidseitige Aufstellen der Verkehrszeichen 350-40 vervollständigen zu lassen. Begründung: Zu 2: Der Zebrastreifen liegt auf der Hauptdurchgangsachse in Nord/Süd-Richtung (Alt Fechenheim - Kleestraße - Baumertstraße) direkt hinter einer scharfen Kurve und ist erst direkt an der Abbiegung zu sehen, für Ortsfremde, wenn Schnee drauf liegt, überhaupt nicht. Dies gilt für alle nachfolgend beschriebenen Mängel. zu 2 und 3: Die beiden Zebrastreifen sind nur wenige Meter von einander eintfernt, einer ist völlig unbeschildert, der andere, an der Postagentur, nur einseitig. zu 4 und 5: Die beiden Überwege sind an der selben Kreuzungseinmündung gelegen, wie die Postagentur und unbeschildert. Sie befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Dies ist für Fußgänger völlig unerheblich, denn die Willmannstraße ist ein beliebter Schleichweg und hier wird kreuz und quer abgebogen. Das ist besonders für Kinder sehr unübersichtlich und gefährlich. Die Beschilderung der Fußgängerüberwege würde mehr Sicherheit schaffen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2011, OF 8/11
Betreff: Fehlende Beschilderung von
Zebrastreifen am Kleedreieck in Fechenheim Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Am Kleedreieck in Fechenheim gibt es 5
Zebrastreifen, die völlig unterschiedlich beschildert sind. 1. Alt Fechenheim/Kleestraße am Taxistand, -
beidseitig beschildert 2.
Kleestraße/Ecke Alt Fechenheim - unbeschildert 3. Kleestraße an der Postagentur - einseitig
beschildert 4.
Willmannstraße 1 - unbeschildert 5. Kleestraße//Ecke Baumertstraße -
unbeschildert Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung an den
Fußgängerüberwegen 2 - 5 durch das beidseitige Aufstellen der Verkehrszeichen
350-40 vervollständigen zu lassen. Begründung: Zu 2: Der Zebrastreifen liegt auf der
Hauptdurchgangsachse in Nord/Süd-Richtung (Alt Fechenheim - Kleestraße -
Baumertstraße) direkt hinter einer scharfen Kurve und ist erst direkt an der
Abbiegung zu sehen, für Ortsfremde, wenn Schnee drauf liegt, überhaupt nicht.
Dies gilt für alle nachfolgend beschriebenen Mängel. zu 2 und 3: Die beiden Zebrastreifen sind nur wenige
Meter von einander eintfernt, einer ist völlig unbeschildert, der andere, an
der Postagentur, nur einseitig. zu 4 und 5: Die beiden Überwege sind an der selben
Kreuzungseinmündung gelegen, wie die Postagentur und unbeschildert. Sie
befinden sich in einer Tempo-30-Zone. Dies ist für Fußgänger völlig
unerheblich, denn die Willmannstraße ist ein beliebter Schleichweg und hier
wird kreuz und quer abgebogen. Das ist besonders für Kinder sehr
unübersichtlich und gefährlich. Die Beschilderung der Fußgängerüberwege würde mehr
Sicherheit schaffen. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11
am 06.06.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 130 2011
Die
Vorlage OF 8/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme