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Veranstaltungen auf dem Jürgen-Ponto-Platz II

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme 2006 vom 28.10.2019. Ferner weist der Magistrat darauf hin, dass der in der Anfrage angesprochene Jürgen-Ponto-Platz nicht im Eigentum der Deutschen Bahn AG steht und auch nicht im Eigentum eines sonstigen staatlichen Unternehmens. Er steht vielmehr teilweise im Eigentum einer Bankgesellschaft und teilweise im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft, die ein Erbbaurecht zugunsten dieser Bankgesellschaft geschlossen hat. Das Service-Center Veranstaltungen im Ordnungsamt genehmigt Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen, die sich in der Verfügungshoheit des Amtes für Straßenbau und Erschließung befinden. Die Genehmigung einer Veranstaltung auf einer Privatfläche, auch wenn diese wie im Beispiel Jürgen-Ponto-Platz öffentlich zugänglich ist, ist dem Service-Center Veranstaltungen nicht möglich.