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Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2011, ST 982 Betreff: Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen Das Objekt Gustav-Freytag-Straße 34 ist nicht in der Denkmaltopographie Stadt Frankfurt am Main verzeichnet. Die Bausubstanz wurde aus Anlass der geplanten Neubebauung der Liegenschaft hinsichtlich des Denkmalwertes begutachtet. Die Villa wurde für den Ingenieur Carl Lehner, dem Gründer der Firma Telefonbau und Normalzeit, um 1910 errichtet und in der Folgenutzung mehrfach grundlegend umgebaut. Wegen der erheblichen Überformungen insbesondere des ursprünglichen äußeren Erscheinungsbildes kann eine Denkmaleigenschaft im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes nicht erkannt werden. Allein das Merkmal der Wichtigkeit der Bewohner ist nicht hinreichend, um den Denkmalwert zu begründen. In Abstimmung und einvernehmlich mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen wird das Objekt nicht als Kulturdenkmal in die Denkmaltopographie Stadt Frankfurt am Main aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 166

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