Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2011, ST
982
Betreff: Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen
Das Objekt Gustav-Freytag-Straße 34 ist
nicht in der Denkmaltopographie Stadt Frankfurt am Main verzeichnet. Die
Bausubstanz wurde aus Anlass der geplanten Neubebauung der Liegenschaft
hinsichtlich des Denkmalwertes begutachtet. Die Villa wurde für den Ingenieur Carl Lehner, dem
Gründer der Firma Telefonbau und Normalzeit, um 1910 errichtet und in der
Folgenutzung mehrfach grundlegend umgebaut. Wegen der erheblichen Überformungen
insbesondere des ursprünglichen äußeren Erscheinungsbildes kann eine
Denkmaleigenschaft im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes nicht erkannt
werden. Allein das Merkmal der Wichtigkeit der Bewohner ist nicht hinreichend,
um den Denkmalwert zu begründen. In Abstimmung und einvernehmlich mit dem Landesamt
für Denkmalpflege Hessen wird das Objekt nicht als Kulturdenkmal in die
Denkmaltopographie Stadt Frankfurt am Main aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 09.06.2011, OM 166