Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen
Begründung
Denkmalschutz prüfen Der Magistrat wird gebeten, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu bitten, vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen, ob das Haus in der Gustav-Freytag-Straße 34 wegen der Bewohner - Gründer der Firma Telefon- und Normalzeit - unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der Unterschutzstellung eines Hauses wird nicht nur die bauliche Substanz bewertet, sondern auch ob in diesem Haus eine wichtige Persönlichkeit gewohnt hat.
Inhalt
Antrag vom 09.06.2011, OF 70/9
Betreff: Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen Der Magistrat wird gebeten, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu bitten, vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen, ob das Haus in der Gustav-Freytag-Straße 34 wegen der Bewohner - Gründer der Firma Telefon- und Normalzeit - unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der Unterschutzstellung eines Hauses wird nicht nur die bauliche Substanz bewertet, sondern auch ob in diesem Haus eine wichtige Persönlichkeit gewohnt hat.Beratung im Ortsbeirat: 9