Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen
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Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM 166 entstanden aus Vorlage: OF 70/9 vom 09.06.2011
Betreff: Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen Der Magistrat wird gebeten, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu bitten, vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen, ob das Haus in der Gustav-Freytag-Straße 34 wegen der Bewohner - Gründer der Firma Telefon- und Normalzeit - unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der Unterschutzstellung eines Hauses wird nicht nur die bauliche Substanz bewertet, sondern auch, ob in diesem Haus eine wichtige Persönlichkeit gewohnt hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9