Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.06.2011, OM
166 entstanden aus Vorlage:
OF 70/9 vom 09.06.2011
Betreff: Gustav-Freytag-Straße 34: Denkmalschutz prüfen
Der Magistrat wird gebeten, das Landesamt für Denkmalpflege
Hessen zu bitten, vor Erteilung der Baugenehmigung zu prüfen, ob das Haus in
der Gustav-Freytag-Straße 34 wegen der Bewohner - Gründer der Firma Telefon-
und Normalzeit - unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Begründung: Bei der Unterschutzstellung eines Hauses wird nicht
nur die bauliche Substanz bewertet, sondern auch, ob in diesem Haus eine
wichtige Persönlichkeit gewohnt hat. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.08.2011, ST 982
Aktenzeichen: 60 3