a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich Galluswarte
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST
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Betreff: a) Errichtung
eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und
des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des
Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich Galluswarte
Vorläufige Stellungnahme: Zur Beurteilung, ob die
Errichtung eines Taubenhauses auf dem Dach oder Gelände des neuen
Verwaltungsgebäudes doch in Frage kommen könnte, fand eine Begehung mit der
Vorsitzenden des Stadttaubenprojektes, dem Leiter des Grünflächenamtes, dem
kommissarischen Leiter des Straßenverkehrsamtes und der Leiterin Stabsstelle
Sauberes Frankfurt statt. Aufgrund der Lage der Dachterrasse im vorderen
Dachdrittel, welche als Kantinenaußenbereich genutzt wird, wäre hier nicht von
einer Belästigung durch Tauben auszugehen, da als Standort ausschließlich der
hintere Teil des Daches (zwei Technikaufbauten befinden sich zwischen der
Dachterrasse und dieser Fläche), welcher der Galluswarte am nächsten ist, in
Frage käme. Im Erdgeschoss
des Gebäudes befindet sich der Werkstattbereich mit Toren, welche im
Tagesbetrieb überwiegend geöffnet sind. Über dem Erdgeschoss befindet sich ein
Gebäudevorsprung, welcher sich aufgrund seiner Ausgestaltung als
"Taubenansitzplatz" ausgesprochen eignet. Aufgrund dieser räumlichen Anordnung
ist zu befürchten, dass die Tauben diesen Bereich als Ansitzplatz wählen
würden, wenn auf der Dachfläche das Taubenhaus verortet wäre. Zudem bestünde
die Gefahr, dass Tauben in die offen stehenden Tore einfliegen. Maßnahmen, welche das Ansitzen
verhindern könnten, wären ausgesprochen Kostenaufwändig. Derzeit wird ein Alternativ-Standort
(Wasserturm) geprüft. Die
Lage wäre hervorragend geeignet. Nach einer Ortsbesichtigung, der Auswertung
der Vertragsunterlagen und sonstiger zu berücksichtigen Umstände berichtet der
Magistrat erneut.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4594
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 967