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a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich Galluswarte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 97 Betreff: a) Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! b) Taubenhaus im Bereich Galluswarte Vorläufige Stellungnahme: Zur Beurteilung, ob die Errichtung eines Taubenhauses auf dem Dach oder Gelände des neuen Verwaltungsgebäudes doch in Frage kommen könnte, fand eine Begehung mit der Vorsitzenden des Stadttaubenprojektes, dem Leiter des Grünflächenamtes, dem kommissarischen Leiter des Straßenverkehrsamtes und der Leiterin Stabsstelle Sauberes Frankfurt statt. Aufgrund der Lage der Dachterrasse im vorderen Dachdrittel, welche als Kantinenaußenbereich genutzt wird, wäre hier nicht von einer Belästigung durch Tauben auszugehen, da als Standort ausschließlich der hintere Teil des Daches (zwei Technikaufbauten befinden sich zwischen der Dachterrasse und dieser Fläche), welcher der Galluswarte am nächsten ist, in Frage käme. Im Erdgeschoss des Gebäudes befindet sich der Werkstattbereich mit Toren, welche im Tagesbetrieb überwiegend geöffnet sind. Über dem Erdgeschoss befindet sich ein Gebäudevorsprung, welcher sich aufgrund seiner Ausgestaltung als "Taubenansitzplatz" ausgesprochen eignet. Aufgrund dieser räumlichen Anordnung ist zu befürchten, dass die Tauben diesen Bereich als Ansitzplatz wählen würden, wenn auf der Dachfläche das Taubenhaus verortet wäre. Zudem bestünde die Gefahr, dass Tauben in die offen stehenden Tore einfliegen. Maßnahmen, welche das Ansitzen verhindern könnten, wären ausgesprochen Kostenaufwändig. Derzeit wird ein Alternativ-Standort (Wasserturm) geprüft. Die Lage wäre hervorragend geeignet. Nach einer Ortsbesichtigung, der Auswertung der Vertragsunterlagen und sonstiger zu berücksichtigen Umstände berichtet der Magistrat erneut. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4594 Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 967

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