Taubenhaus im Bereich Galluswarte
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM
4594 entstanden aus Vorlage:
OF 660/1 vom
20.09.2015 Betreff: Taubenhaus im Bereich Galluswarte
Seit unzähligen
Jahren klagen Bewohnerinnen und Bewohner des Gallus und neuerdings auch
Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Europaviertel über von Tauben verkotete
Straßen und Unterführungen im Bereich der Galluswarte. Die Menschen sind es
leid, das Elend der oft erkrankten Tiere jeden Tag beobachten zu müssen oder
gar mit den Exkrementen in Kontakt zu geraten. Der Ortsbeirat 1 hat seine bescheidenen Mittel
eingesetzt und immerhin erreicht, dass für ein mögliches Taubenhaus in dem
Bereich Reinigung, Fütterung und Pflege bereitstehen. Weiterhin wird der
Ortsbeirat die Errichtung des Taubenhauses aus seinen Mitteln finanzieren. Die
Mitglieder des Ortsbeirats, und hier vor allem die Ortsvorsteherin und ihre
Vorgänger, haben mit Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümern (auch mit
der Deutschen Bahn AG) zahllose Gespräche geführt, um einen Platz für die
Aufstellung des Taubenhauses zu finden. Die Begründungen der Absagen waren
allesamt geprägt von Unkenntnis und Uneinsichtigkeit. Stetig weist der Magistrat - zu Recht - darauf hin,
dass die Fütterung den Tauben schadet und die Taubenpopulation dadurch zunimmt.
Diese Appelle sind aber nun leider fruchtlos, da das Mitleid angesichts des
Elends der Tiere da ist und die Menschen "helfen" wollen. Aus Unwissenheit
werden die Tiere von einigen Personen - trotz Verbot - beharrlich gefüttert.
Taubenhäuser sorgen dafür, dass sich die Tiere nicht mehr auf der Straße
versorgen. Aufgrund der Pflege wecken kranke Tiere auch nicht mehr das Mitleid
fütternder Personen. Zuletzt hat der Ortsbeirat vorgeschlagen, auf dem
Dach des neu errichteten Gebäudes des Grünflächenamtes und Amtes für Straßenbau
und Erschließung in unmittelbarer Nähe zur Galluswarte einen Standort für das
erforderliche Taubenhaus vorzusehen. Als mindestens uneinsichtig - aber auch abenteuerlich
- ist die absagende Stellungnahme des Magistrats in dieser für die Menschen so
wichtigen und alltäglichen Frage zu verstehen: Auf dem Dach solle eine
Bienenwiese entstehen und ein neues Gebäude eigne sich nicht für die
Aufstellung eines Taubenhauses. Warum dort eine Bienenwiese entstehen soll und
wieso sich ein neues Gebäude für die Aufstellung des Taubenhauses nicht eigne,
erläutert der ansonsten sehr kommunikative Magistrat vorsichtshalber nicht.
In der wissenschaftlichen Literatur lassen sich
keinerlei Hinweise über eine eventuelle Unverträglichkeit von Tauben und Bienen
finden. Selbstverständlich werden Tauben nicht versuchen, in einen Bienenstock
einzudringen, da weder Honig, noch Insekten zu den vordringlichen Leibspeisen
einer Taube gehören. Auch ist nicht bekannt, dass Bienen gezielt Tauben
angreifen oder stören. Dies hat eine Befragung eines Imkers ergeben. Bienenstöcke hat der fürsorgende Magistrat auf der
Bienenwiese sicherlich auch gar nicht vorgesehen, da auf dem Dach zusätzlich
ein Außenbereich für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen soll. Ein
Übermaß an Bienen auf dem Dach dürfte das Erholungserlebnis der
Mitarbeiterschaft nachhaltig stören. Schon ein einziges Insekt könnte eine
Mittagspause für dutzende Beschäftigte in einen durchaus abträglichen und
folgenreichen Albtraum verwandeln. Dass Störungen durch umherfliegende und gar gurrende
Tauben befürchtet werden, ist zunächst nachvollziehbar. Bekannt ist aber, dass
solche Störungen im Umfeld anderer Taubenhäuser im Stadtgebiet gar nicht
auftreten. Umso unverständlicher ist es, dass der Magistrat im Zuge seiner
Beantwortung dieser Standortfrage nicht den fachlichen Sachverstand des sehr
versierten Stadttaubenprojektes in Anspruch genommen hat. So hätte der
Magistrat in seiner Gesamtheit Befürchtungen einzelner Ämter über mögliche
Störungen besser abwägen können. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert,
unter Einbeziehung von fachlichen Ratschlägen des Stadttaubenprojektes einen
Standort für ein Taubenhaus im Bereich der vorgenannten Liegenschaft zu
bestimmen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2016, ST 97
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.06.2016, ST 881
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 967
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.08.2016, ST 1030
Anregung an den
Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644
Aktenzeichen: 79 1