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Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM 4595 entstanden aus Vorlage: OF 661/1 vom 14.09.2015 Betreff: Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache! Vorgang: OM 4114/15 OBR 1; ST 1169/15 Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, im eingezäunten Bereich vor dem Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung ein Taubenhaus aufzustellen. Begründung: Der Magistrat teilt in seiner Stellungnahme vom 10.08.2015, ST 1169, mit, dass auf dem bisher nicht für eine Nutzung vorgesehenen Teil des Daches des oben genannten Gebäudes eine Grünfläche als "Bienenweide" entstehen soll. Das Aufstellen der Bienenkörbe ist zeitnah vorgesehen. Anstatt seine Prioritäten auf das Erzeugen von Honig zu verwenden, sollte der Magistrat seine Aktivitäten auch dahin gehend entfalten, dass die vielen Zehntausende Fahrgäste, die täglich die Galluswarte nutzen, nicht länger durch Taubenkot waten müssen. Der nun bereits Jahre andauernde Zustand kann nicht im Interesse der Förderung des ÖPNV sein, auf den die Stadt so dringend angewiesen ist. Das Grünflächenamt, das Amt für Straßenbau und Erschließung sowie das Liegenschaftsamt haben es abgelehnt, auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes ein Taubenhaus aufstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4114 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST 97 Stellungnahme des Magistrats vom 20.06.2016, ST 881 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 967 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2016, ST 1030 Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644 Aktenzeichen: 79 1

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