Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses Hauptwache!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.10.2015, OM
4595 entstanden aus
Vorlage: OF 661/1 vom
14.09.2015 Betreff: Errichtung eines Taubenhauses auf dem neuen
Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des Amtes für Straßenbau und
Erschließung sowie dessen Erschließung analog des Daches des Parkhauses
Hauptwache! Vorgang: OM 4114/15 OBR 1; ST 1169/15 Die Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2015,
ST 1169, wird zurückgewiesen. Der Magistrat wird gebeten, zu
prüfen und zu berichten, ob und unter welchen Bedingungen es möglich ist, im
eingezäunten Bereich vor dem Verwaltungsgebäude des Grünflächenamtes und des
Amtes für Straßenbau und Erschließung ein Taubenhaus aufzustellen. Begründung: Der Magistrat teilt in seiner Stellungnahme vom
10.08.2015, ST 1169, mit, dass auf dem bisher nicht für eine Nutzung
vorgesehenen Teil des Daches des oben genannten Gebäudes eine Grünfläche als
"Bienenweide" entstehen soll. Das Aufstellen der Bienenkörbe ist zeitnah
vorgesehen. Anstatt seine Prioritäten auf das
Erzeugen von Honig zu verwenden, sollte der Magistrat seine Aktivitäten auch
dahin gehend entfalten, dass die vielen Zehntausende Fahrgäste, die täglich die
Galluswarte nutzen, nicht länger durch Taubenkot waten müssen. Der nun bereits
Jahre andauernde Zustand kann nicht im Interesse der Förderung des ÖPNV sein,
auf den die Stadt so dringend angewiesen ist. Das Grünflächenamt, das Amt für
Straßenbau und Erschließung sowie das Liegenschaftsamt haben es abgelehnt, auf
dem Dach des Verwaltungsgebäudes ein Taubenhaus aufstellen zu lassen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2015, OM 4114
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.08.2015, ST 1169
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.01.2016, ST 97
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.06.2016, ST 881
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.07.2016, ST 967
Stellungnahme des
Magistrats vom 15.08.2016, ST 1030
Anregung an den
Magistrat vom 06.09.2022, OM 2644
Aktenzeichen: 79 1