Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST
960
Betreff: Die Frankenallee
ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich genutzten Fahrzeugen. Aus
diesem Grund ist ein Einschreiten bezüglich des Parkens von gewerblich
genutzten Fahrzeugen im öffentlichen Parkraum nicht möglich. Sollten von den Mitarbeitern der Städtischen
Verkehrspolizei Parkverstöße gemäß der StVO festgestellt werden (zum Beispiel
verbotswidriges Parken auf dem Gehweg), werden diese geahndet. Kontrollen
erfolgen innerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei (montags
bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 Uhr
und 18:00 Uhr).
An Samstagen können jedoch
lediglich sporadisch Kontrollen erfolgen, da sich die Verkehrsüberwachung
aufgrund der reduzierten Personalstärke hauptsächlich auf die verkehrsreichen
Bereiche im Stadtgebiet konzentrieren muss. An Sonn- und Feiertagen ist die
Städtische Verkehrspolizei lediglich anlassbezogen bei Großveranstaltungen im
Dienst. Die Anregung wird zusätzlich der
Landespolizei zur Kenntnis gegeben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.02.2018, OM 2784