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Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 960 Betreff: Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich genutzten Fahrzeugen. Aus diesem Grund ist ein Einschreiten bezüglich des Parkens von gewerblich genutzten Fahrzeugen im öffentlichen Parkraum nicht möglich. Sollten von den Mitarbeitern der Städtischen Verkehrspolizei Parkverstöße gemäß der StVO festgestellt werden (zum Beispiel verbotswidriges Parken auf dem Gehweg), werden diese geahndet. Kontrollen erfolgen innerhalb der Dienstzeiten der Städtischen Verkehrspolizei (montags bis freitags zwischen 07:00 Uhr und 22:00 Uhr und samstags zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr). An Samstagen können jedoch lediglich sporadisch Kontrollen erfolgen, da sich die Verkehrsüberwachung aufgrund der reduzierten Personalstärke hauptsächlich auf die verkehrsreichen Bereiche im Stadtgebiet konzentrieren muss. An Sonn- und Feiertagen ist die Städtische Verkehrspolizei lediglich anlassbezogen bei Großveranstaltungen im Dienst. Die Anregung wird zusätzlich der Landespolizei zur Kenntnis gegeben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2784

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