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Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä.

Vorlagentyp: OF fraktionslos

Begründung

Lkw, Zugmaschinen u. Ä. Auf der Frankenallee zwischen Schwalbacher und Krifteler Straße (Höhe Spielplatz Quäkerwiese) parken regelmäßig vor allem am Wochenende eine Zugmaschine sowie Lkw und ähnliche gewerbliche Fahrzeuge. Es fällt auf, dass es sich fast immer um die selben Fahrzeuge handelt. Da die Fahrzeuge deutlich breiter sind als Pkw, fahren sie auf den erst vor wenigen Jahren aufwändig sanierten Gehweg auf. Durch das Auffahren der schweren Fahrzeuge sind Schäden am Bordstein und auf den Gehwegplatten zu befürchten. Aufgrund ihrer Größe verhindern sie in diesem von Fußgängern stark genutzten Bereich (Kindereinrichtungen, Spielplatz u. ä.) zudem die notwendige gute Sicht auf die Straße und nehmen den Anwohnenden Pkw-Stellplätze weg. Unabhängig davon gehören Lkw, Zugmaschinen u. ä. auf Gewerbehöfe der Unternehmen und die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Raumes Frankenallee als gewerbliche Abstellfläche ist zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: den fraglichen Bereich der Frankenallee gerade Wochenenden auf dort unzulässig geparkte Zugmaschinen, Lkw u.ä. gewerbliche Fahrzeuge zu überprüfen und sie dann entfernen zu lassen; sicher zu stellen, dass die Unternehmen, auf die diese Fahrzeuge zugelassen sind, die Fahrzeuge zukünftig auf eigenen Flächen und nicht im Straßenraum im Gallus parken. Begründung: In die Erneuerung der Gehwege Frankenallee ist viel Steuergeld geflossen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2018, OF 514/1 Betreff: Die Frankenallee ist kein Parkplatz für Lkw, Zugmaschinen u. Ä. Auf der Frankenallee zwischen Schwalbacher und Krifteler Straße (Höhe Spielplatz Quäkerwiese) parken regelmäßig vor allem am Wochenende eine Zugmaschine sowie Lkw und ähnliche gewerbliche Fahrzeuge. Es fällt auf, dass es sich fast immer um die selben Fahrzeuge handelt. Da die Fahrzeuge deutlich breiter sind als Pkw, fahren sie auf den erst vor wenigen Jahren aufwändig sanierten Gehweg auf. Durch das Auffahren der schweren Fahrzeuge sind Schäden am Bordstein und auf den Gehwegplatten zu befürchten. Aufgrund ihrer Größe verhindern sie in diesem von Fußgängern stark genutzten Bereich (Kindereinrichtungen, Spielplatz u. ä.) zudem die notwendige gute Sicht auf die Straße und nehmen den Anwohnenden Pkw-Stellplätze weg. Unabhängig davon gehören Lkw, Zugmaschinen u. ä. auf Gewerbehöfe der Unternehmen und die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Raumes Frankenallee als gewerbliche Abstellfläche ist zu unterbinden. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: den fraglichen Bereich der Frankenallee gerade Wochenenden auf dort unzulässig geparkte Zugmaschinen, Lkw u.ä. gewerbliche Fahrzeuge zu überprüfen und sie dann entfernen zu lassen; sicher zu stellen, dass die Unternehmen, auf die diese Fahrzeuge zugelassen sind, die Fahrzeuge zukünftig auf eigenen Flächen und nicht im Straßenraum im Gallus parken. Begründung: In die Erneuerung der Gehwege Frankenallee ist viel Steuergeld geflossen. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 1 am 20.02.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2784 2018 Die Vorlage OF 514/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen