Den Pakt für den Nachmittag im Ortsbezirk transparent machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Der Pakt für den Nachmittag wurde im Rahmen einer Novellierung des Hessischen Schulgesetzes namentlich angepasst und heißt mittlerweile Pakt für den Ganztag. Im Ortsbezirk 7 setzt aktuell die Kerschensteiner Schule den Pakt für den Ganztag um. Der Pakt für den Ganztag umfasst eine Betreuungsgarantie für alle Kinder der Schule. Die Betreuungsgarantie wird über die Angebote in der Schule und die umliegenden Horte umgesetzt. Das kommunale Förderprogramm Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) ist innerhalb der Schule ein Teil des Paktes für den Ganztag. Es können also bereits bis zu 100 % der Schüler*innen an Angeboten teilnehmen. Die Michael-Ende-Schule wird den Pakt für den Ganztag ab dem Schuljahr 2025/2026 umsetzen, sodass ab diesem Zeitpunkt auch bis zu 100 % der Grundschüler*innen Angebote in der Schule und in Horten wahrnehmen können. Die Brentanoschule und die Ebelfeldschule setzen den Pakt für den Ganztag noch nicht um. Hier sind baulich-räumliche Entwicklungen notwendig. In der Ebelfeldschule kann der Pakt für den Ganztag nach der Erweiterung umgesetzt werden. Für die Brentanoschule muss für die Umsetzung des Rechtsanspruchs eine Lösung im Quartier gemeinsam mit den Horten gefunden werden. Das Stadtschulamt befindet sich hier in der Prüfung. Aktuell hat die Brentanoschule eine Erweiterte Schulische Betreuung mit 90 Betreuungsplätzen. Träger ist das Frankfurter Institut für Erziehungshilfen und Familienbegleitung e.V. Die ESB an der Ebelfeldschule hat 49 Betreuungsplätze und der Träger ist Kaleidoskop e.V. Die Versorgung an Betreuungsplätzen in Horten sieht im Ortsbezirk wie folgt aus: Planungsbezirk Schulbezirk Einrichtung Träger Hortplätze Hausen Kerschensteiner Schule Kiz Lötzener Straße Kita Frankfurt 21 Kita Weltentdecker Diakonisches Werk 18 Charlotte Schiffler Caritas 35 St. Anna Kath. Gemeinde St. Anna 18 Planungsbezirk Schulbezirk Einrichtung Träger Hortplätze Praunheim Ebelfeldschule KiZ Praunheimer Hohl Kita Frankfurt 52 KiZ Kollwitzstraße Kita Frankfurt 42 Kita Maykäfer Ev. Lydiagemeinde 15 Kita Christ-König Kath. Gemeinde Christ-König 16 Seestern BVZ 40 Rödelheim Michael-Ende-Schule KiZ Niddagaustraße Kita Frankfurt 36 KiZ Stichelstraße Kita Frankfurt 42 Das blaue Haus BVZ 22 Himmelstürmer BVZ 24 Rödelheimer Ki-& Schülerbande Sozpäd-Verein 20 Parklöwen Sozpäd.Verein 20 Brentanoschule KiZ Biedenkopfer Weg Kita Frankfurt 42 Kinderhaus Pusteblume Diakonisches Werk 20 Kita St. Antonius Kath. St. Antoniusgemeinde 15 Im Rahmen des Gesamtkonzepts Ganztag wurden zum Einen verschiedene Maßnahmen zur qualitativen Weiterentwicklung von ganztägig arbeitenden Schulen erprobt, die in die Praxis umgesetzt werden sollen. Zum Anderen wird das Ziel verfolgt, die verschiedenen kommunalen Programme im Kontext Ganztagsschulentwicklung in einem Programm zusammenzuführen. Insgesamt sollen bezüglich der verschiedenen Angebotsstrukturen die Bedingungen und Standards für Grundschulkinder angeglichen werden. Zu
- Im Rahmen eines Forschungsprojektes hat die Stadt Frankfurt am Main vom Wuppertaler Institut für bildungsökonomische Forschung die Kosten der Kommune für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote ermitteln lassen. Die Ergebnisse des Forschungsprojektes zeigen folgendes: Im gesamtstädtischen Durchschnitt setzt sich die Finanzierung der Angebote für Grundschulkinder wie folgt zusammen: 71 % trägt die Kommune, 9 % das Land Hessen, 19 % sind Elternbeiträge und 1 % sonstige Einkünfte. Diese Tendenz ist auch auf den Ortsbezirk 7 übertragbar. Zu
- Vor dem Hintergrund des kommenden Rechtsanspruchs hat der Magistrat das Versorgungsziel für die Schulkindbetreuung auf 100% angehoben. Der Rechtsanspruch auf Grundschulkindbetreuung beginnt zum Schuljahr 2026/2027 für die Schüler*innen der ersten Klassenstufen. In den Folgejahren wird er stufenweise ausgeweitet, sodass er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder gilt. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs für die Kinder der ersten und zweiten Klassen sind alle Schulbezirke im Ortsbezirk bereits zum jetzigen Zeitpunkt sehr gut aufgestellt. Die Kerschensteinerschule setzt den Pakt für den Ganztag bereits um, sodass der Rechtsanspruch hier bereits sichergestellt ist. Die Michael-Ende-Schule wird den Pakt für den Ganztag ab dem Schuljahr 2025/2026 umsetzen und wird damit vollständig auf die Umsetzung des Rechtsanspruchs für alle Jahrgänge vorbereitet sein. Ausgehend von den im Schulbezirk wohnhaften Kindern zum Stichtag 31.12.2023 verhält es sich in der Brentanoschule und in der Ebelfeldschule wie folgt: Schulbezirk Schulkinder Plätze Hort & ESB Fehlende Plätze zur 100%-Versorgung Ebelfeldschule 467 214 253 Brentanoschule 231 167 64 Es ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass tatsächlich 379 Schüler*innen im laufenden Schuljahr die Ebelfelschule besuchen und 214 die Brentanoschule. Die Differenz ist beispielsweise mit dem Besuch von Privatschulen zu erklären. In diesem Vergleich würden also Angebote für 165 Kinder im Schulbezirk der Ebelfeldschule und für 47 Kinder im Schulbezirk der Brentanoschule fehlen, wenn die Bedarfe der Familien bei 100 % liegen. Der Magistrat wird sicherstellen, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgen kann. Die Umsetzung wird in Frankfurt am Main über Ganztagsgrundschulen und über Horte sichergestellt. Zu
- Die Michael-Ende-Schule ist eine Grund-, Haupt- und Realschule. Der vierzügige Grundschulzweig ist an einem eigenen Standort in der Assenheimer Straße 38-40 untergebracht. Anhand der vom Bürgeramt Statistik und Wahlen zur Verfügung gestellten Zahlen der zukünftig Schulpflichtigen zeigt sich, dass die Schülerzahlen an der Grundstufe bis 2027 ansteigen werden. Ab 2028 ist dann wieder mit rückläufigen Schülerzahlen zu rechnen. Bisher kam es in zwei Jahren in Folge zur einer Mehrklassenbildung, wobei die Mehrklassenbildung durch maximal 3 Kinder (103 Kinder statt 100) über den vorgehaltenen Kapazitäten ausgelöst wurde. Bei einem Abgleich der zur Verfügung gestellten Kapazitäten für eine vierzügige Grundschule nach dem Planungsrahmen Grundschulen im Bestand (M 79/2021) zeigt sich, dass durch die neue Stellung der Containeranlage sowie durch den Erhalt der Holzpavillonanlage im Schulhof der Schule ausreichend Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Auch eine Mehrklassenbildung lässt sich vor Ort gut abbilden. Der Schule stehen zur Zeit 29 Räume in Klassenraumgröße zur Verfügung. Der Planungsrahmen sieht für eine 4-zügige Grundschule 4 Räume für den Ganztag vor. Momentan besuchen 80 Kinder die Erweiterte Schulische Betreuung an der Schule, während ein Großteil (165 Schüler*innen) der Kinder ein Betreuungsangebot in Horten in Anspruch nehmen. Für Differenzierungsangebote im Zusammenhang mit der inklusiven Beschulung sieht der Planungsrahmen 4 Räume in Klassenraumgröße vor. Da an der Schule lediglich 5 Kinder inklusiv beschult werden, ist die tatsächliche Bedarfslage der Schule abzuschätzen. Darüber hinaus sieht der Planungsrahmen Grundschule im Bestand eine integrierte Raumnutzung vor, d.h. unterschiedliche Funktionen werden in einem Raum bzw. auf einer Fläche abgebildet. So können bspw. auch die Betreuungsräume, die vormittags nicht genutzt werden, für Differenzierungen am Vormittag genutzt werden. Bei der Ausbauplanung für Betreuungsplätze ist darüber hinaus zu berücksichtigen, dass zZt. 243 Schüler*innen von 392 einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen. Auf der Warteliste stehen noch 33 Schüler*innen (Bedarf: 276 Plätze). Bei einer multifunktionalen Raumnutzung sowie einem abgestimmten Raumnutzungskonzept zwischen Schule und Träger könnten die Betreuungsplätze am Schulstandort in den Bestandsräumlichkeiten umgesetzt werden. Die durch den Schulträger zur Verfügung gestellten Kapazitäten in der Mensa werden momentan noch nicht voll umfänglich genutzt. Es stehen insgesamt 200 Essensplätze zur Verfügung, von denen bisher 80 durch die ESB in Anspruch genommen werden. Würden alle an der Schule beschulten Kinder, die nicht im Hort betreut werden, an der schulischen Essensversorgung teilnehmen, müsste dies in einem integrierten Nutzungskonzept mit bedacht werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung in den Pakt für den Ganztag werden für die Michael-Ende-Schule weitere Beratungen zur multifunktionalen Raumnutzung erfolgen. Vor diesem Hintergrund müssen keine weiteren Liegenschaften außerhalb der Schule geprüft werden. Folgendes ist noch zu erwähnen: Die Kontaktaufnahme des Stadtschulamtes mit der Eigentümerin der Liegenschaft Assenheimer Str. 17 erfolgte mit Blick auf eine Nutzung für 3 - 6-Jährige. Für diese Altersgruppe besteht noch Ausbaubedarf im Schulbezirk der Michael Ende-Schule, der Rechtsanspruch besteht bereits. Bei einer vergangenen Begehung im Jahr 2022 mit dem Träger BVZ wurden von Träger- und Eigentümerseite im Innenbereich Probleme zur Erlangung einer Betriebserlaubnis festgestellt. Zudem eignet sich die Liegenschaft Assenheimer Str. 17 aufgrund der fehlenden Außenfläche nicht für eine Nutzung durch Kindergartenkinder. Eine benachbarte Grünfläche gehört zur 16-stöckigen Wohnbebauung Thudichumstraße 18 -
- Zur Kompensation eines eigenen Außengeländes ist sie nicht geeignet, da kaum mit Spielgeräten ausgestattet und wenig gepflegt. Eine Erweiterung der Ebelfeldschule wurde bereits geplant und wird vorbereitet. Nach der Fertigstellung der Erweiterung kann der Pakt für den Ganztag und damit die Umsetzung des Rechtsanspruchs über Angebote in der Schule und die Horte abgebildet werden. Im Bezirk der Brentanoschule sind Lösungsansätze zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Prüfung, z.B. in Form des Ausbaus von Hortplätzen. Der Personalbedarf kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verlässlich quantifiziert werden. Zu
- Über Grundschulbegehungen wurde ermittelt, an welchen Schulen die kommunalen Standards des Planungsrahmens als Modellflächenprogramm erfüllt bzw. nicht erfüllt sind. Der Grundschulzweig der Michael-Ende-Schule erfüllt diese Anforderungen. Für die Ebelfeldschule und die Kerschensteiner Schule sind Baumaßnahmen in Planung und Vorbereitung. Für den Schulbezirk der Brentanoschule umfassen die Planungen die Prüfung des Ausbaus von Hortkapazitäten.