Ausweisung eines Speierlingbaumes als Naturdenkmal
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 948
Betreff: Ausweisung eines Speierlingbaumes als Naturdenkmal Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur von besonderer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit. Das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, hat die Anregung des Ortsbeirates zur Begutachtung aufgenommen und wird die abschließende Entscheidung zu gegebener Zeit treffen. Im Hinblick auf die mit einer Ausweisung verbundene Aufgabenübernahme hinsichtlich der Überwachung und Pflege bedarf eine Entscheidung einer gründlichen Vorbereitung, die ggf. mit einer baumgutachterlichen Stellungnahme verbunden ist.