Ausweisung eines Speierlingbaumes als Naturdenkmal
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST
948
Betreff: Ausweisung eines
Speierlingbaumes als Naturdenkmal Naturdenkmale sind
Einzelschöpfungen der Natur von besonderer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit.
Das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, hat die Anregung des Ortsbeirates zur
Begutachtung aufgenommen und wird die abschließende Entscheidung zu gegebener
Zeit treffen. Im Hinblick auf die mit einer Ausweisung verbundene
Aufgabenübernahme hinsichtlich der Überwachung und Pflege bedarf eine
Entscheidung einer gründlichen Vorbereitung, die ggf. mit einer
baumgutachterlichen Stellungnahme verbunden ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.04.2015, OM 4106
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1674