Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST
1331
Betreff: Was steht der
Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal
entgegen? Die Ausweisung von Naturdenkmalen
obliegt der Unteren Naturschutzbehörde und nicht dem Regierungspräsidium
Darmstadt. Aus personellen Gründen war es bisher der Unteren Naturschutzbehörde
nicht möglich, neue Ausweisungsverfahren durchzuführen. Im Hinblick auf die
beabsichtigte Schaffung einer neuen Stelle wird derzeit davon ausgegangen, dass
2018 entsprechende Verfahren veranlasst werden können. Inwieweit der Speierling
am Riedberg als Naturdenkmal ausgewiesen wird, kann erst in diesem Verfahren
beurteilt und entschieden werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.05.2017, OM 1674