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Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2017, ST 1331 Betreff: Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen? Die Ausweisung von Naturdenkmalen obliegt der Unteren Naturschutzbehörde und nicht dem Regierungspräsidium Darmstadt. Aus personellen Gründen war es bisher der Unteren Naturschutzbehörde nicht möglich, neue Ausweisungsverfahren durchzuführen. Im Hinblick auf die beabsichtigte Schaffung einer neuen Stelle wird derzeit davon ausgegangen, dass 2018 entsprechende Verfahren veranlasst werden können. Inwieweit der Speierling am Riedberg als Naturdenkmal ausgewiesen wird, kann erst in diesem Verfahren beurteilt und entschieden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.05.2017, OM 1674