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Die Schwedlerbrücke 2013 wieder nutzbar machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 948 Betreff: Die Schwedlerbrücke 2013 wieder nutzbar machen Die vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen bereits im Jahr 2010 als technisches Kulturdenkmal eingestufte Schwedlerbrücke musste im August 2011 aufgrund mangelnder Tragfähigkeit der stark geschädigten Stampfbetonpfeiler gesperrt werden. Die Einstufung als Kulturdenkmal macht ein mit dem Denkmalamt abgestimmtes Instandhaltungskonzept und eine baubetriebliche Ablaufplanung über die Baudurchführung erforderlich, das zurzeit fachlich erarbeitet wird. In diesem Zusammenhang wird ein Gutachten über die Instandsetzbarkeit der Stahlbögen erforderlich, da die Denkmalpflege bei der Schwedlerbrücke dem Substanzerhalt der Stahlbögen einen hohen Stellenwert beimisst. Erst wenn hierzu abgestimmte Ergebnisse vorliegen, können die Kosten für eine denkmalgerechte Sanierung ermittelt werden. Außerdem wird es erforderlich werden, künftige Bauaktivitäten mit der Deutschen Bahn AG abzustimmen, da Arbeiten an dem Bauwerk auch im Gleisbereich stattfinden müssen. Betroffen sind insbesondere Arbeiten, für die Gleissperrungen erforderlich werden. Sobald die Zustimmung des Denkmalamtes zum Bauwerksentwurf vorliegt, wird das Baukonzept mit der Bahn abgestimmt und die erforderlichen Sperrpausen verbindlich angemeldet. Derzeit sind Vorläufe von Beantragung der Sperrpausen bis zur Baudurchführung von ca. 3 Jahren einzuplanen. Das zuständige Fachamt ist bemüht, diese Vorläufe in Verhandlungen mit der Bahn möglichst zu verkürzen. Vor diesem Hintergrund ist eine Einstellung von Baumitteln im städtischen Haushalt gegenwärtig nicht angezeigt. Für die laufenden Bauwerksuntersuchungen stehen jedoch Planungsmittel bereit. Der Magistrat bedauert die derzeitige Situation, und ist bemüht, die Planung so schnell wie möglich voranzutreiben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 22.01.2013, EA 43 Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3017