Schwedlerbrücke - "noch jahrelang gesperrt"?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST
1206
Betreff: Schwedlerbrücke -
"noch jahrelang gesperrt"? Zu a) Die
Schwedlerbrücke ist nicht akut einsturzgefährdet und wird durch ein Monitoring
regelmäßig "handnah" überwacht, um bei Gefahr in Verzug sofort handeln zu
können. Grundlage hierfür ist das Ergebnis einer Bauwerksprüfung vom
September 2013, nach der die Schwedlerbrücke mit der Zustandsnote von 4,0 die
schlechtmöglichste Einstufung erhielt. Von den Prüfern wurde empfohlen, die
Überbauunterseite regelmäßig auf lockere und lose Beton- und Rostteile hin
"handnah" zu kontrollieren. Ferner soll eine Prüfung aus besonderem Anlass in
einem Rhythmus alle 6 Monate stattfinden, um besonders geschädigte Bereiche auf
Veränderungen, insbesondere Verformungen feststellen zu können. Die zuständigen
Bauwerksprüfer hatten sogar einen Rückbau der Brücke angeregt, um eine
Gefährdung für den Bahnbetrieb auszuschließen. Das Amt für Straßenbau und
Erschließung hat daher ein Monitoring an der Brücke beauftragt, um eine
Gefährdung für den Bahnbetrieb sicher ausschließen zu können. Zu b) Aufgrund des Schadenbildes wird
ein Neubau bzw. eine Nachbildung von mehr als 50% der Brückenkonstruktion
notwendig. Zugleich ist die Brücke seit 2010 als technisches Kulturdenkmal
eingestuft, sodass ein Sanierungskonzept einen Ausgleich zwischen technischen,
finanziellen und denkmalpflegerischen Aspekten erforderlich macht. In
Abstimmung mit dem Denkmalamt ist daher vorgesehen, zur Klärung des
Zusammenspiels von Neubau, Nachbildung und Sanierung einen
Realisierungswettbewerb durchzuführen, an dem der Ortsbeirat beteiligt sein
wird. Vor diesem Hintergrund lässt sich ein Zeitpunkt für die Vorlage
eines Sanierungskonzeptes erst benennen, wenn die Ergebnisse des
Realisierungswettbewerbs vorliegen, die Kosten zur Umsetzung ermittelt wurden
und die städtischen Gremien dem Vorgehen zustimmen. Zu c) Nein, die fachlichen und
technischen Aufgabenstellungen der Ämter machen einen zum Teil aufwändigen und
detaillierten Abstimmungsprozess erforderlich. Der Magistrat erwartet jedoch,
dass mit dem vorgesehenen Wettbewerb zeitnah eine Klärung der noch offenen
Fragen der Instandsetzung erreicht werden kann. Zu d) Der Magistrat erwartet, dass nach
Vorlage und Festlegung des Sanierungskonzeptes die erforderlichen Baumittel zum
nächstmöglichen Termin mit dem Haushalt 2017 beordnet werden können. Bei einer
gegenwärtig geschätzten Bauzeit von rund zwei Jahren und unter der
Voraussetzung, dass der Bauablauf, insbesondere Sperrzeiten mit der Deutsche
Bahn AG abgestimmt sind, kommt als möglicher Termin für eine Wiedereröffnung
das Jahr 2019 in Betracht. Zu e) Die Sanierung der Schwedlerbrücke
wird seitens des zuständigen Fachamtes mit hoher Priorität vorangetrieben.
Davon unabhängig wird ein Sanierungskonzept für alle städtischen Brücken und
Ingenieurbauwerke erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.03.2014, OM 3017