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Schwedlerbrücke - "noch jahrelang gesperrt"?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2014, ST 1206 Betreff: Schwedlerbrücke - "noch jahrelang gesperrt"? Zu a) Die Schwedlerbrücke ist nicht akut einsturzgefährdet und wird durch ein Monitoring regelmäßig "handnah" überwacht, um bei Gefahr in Verzug sofort handeln zu können. Grundlage hierfür ist das Ergebnis einer Bauwerksprüfung vom September 2013, nach der die Schwedlerbrücke mit der Zustandsnote von 4,0 die schlechtmöglichste Einstufung erhielt. Von den Prüfern wurde empfohlen, die Überbauunterseite regelmäßig auf lockere und lose Beton- und Rostteile hin "handnah" zu kontrollieren. Ferner soll eine Prüfung aus besonderem Anlass in einem Rhythmus alle 6 Monate stattfinden, um besonders geschädigte Bereiche auf Veränderungen, insbesondere Verformungen feststellen zu können. Die zuständigen Bauwerksprüfer hatten sogar einen Rückbau der Brücke angeregt, um eine Gefährdung für den Bahnbetrieb auszuschließen. Das Amt für Straßenbau und Erschließung hat daher ein Monitoring an der Brücke beauftragt, um eine Gefährdung für den Bahnbetrieb sicher ausschließen zu können. Zu b) Aufgrund des Schadenbildes wird ein Neubau bzw. eine Nachbildung von mehr als 50% der Brückenkonstruktion notwendig. Zugleich ist die Brücke seit 2010 als technisches Kulturdenkmal eingestuft, sodass ein Sanierungskonzept einen Ausgleich zwischen technischen, finanziellen und denkmalpflegerischen Aspekten erforderlich macht. In Abstimmung mit dem Denkmalamt ist daher vorgesehen, zur Klärung des Zusammenspiels von Neubau, Nachbildung und Sanierung einen Realisierungswettbewerb durchzuführen, an dem der Ortsbeirat beteiligt sein wird. Vor diesem Hintergrund lässt sich ein Zeitpunkt für die Vorlage eines Sanierungskonzeptes erst benennen, wenn die Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs vorliegen, die Kosten zur Umsetzung ermittelt wurden und die städtischen Gremien dem Vorgehen zustimmen. Zu c) Nein, die fachlichen und technischen Aufgabenstellungen der Ämter machen einen zum Teil aufwändigen und detaillierten Abstimmungsprozess erforderlich. Der Magistrat erwartet jedoch, dass mit dem vorgesehenen Wettbewerb zeitnah eine Klärung der noch offenen Fragen der Instandsetzung erreicht werden kann. Zu d) Der Magistrat erwartet, dass nach Vorlage und Festlegung des Sanierungskonzeptes die erforderlichen Baumittel zum nächstmöglichen Termin mit dem Haushalt 2017 beordnet werden können. Bei einer gegenwärtig geschätzten Bauzeit von rund zwei Jahren und unter der Voraussetzung, dass der Bauablauf, insbesondere Sperrzeiten mit der Deutsche Bahn AG abgestimmt sind, kommt als möglicher Termin für eine Wiedereröffnung das Jahr 2019 in Betracht. Zu e) Die Sanierung der Schwedlerbrücke wird seitens des zuständigen Fachamtes mit hoher Priorität vorangetrieben. Davon unabhängig wird ein Sanierungskonzept für alle städtischen Brücken und Ingenieurbauwerke erarbeitet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3017