Rechtssicherheit für Kleingärten an der Breitenbachbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST
946
Betreff: Rechtssicherheit
für Kleingärten an der Breitenbachbrücke Der akute Bedarf an
Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder im Planungsbezirk Bockenheim
besteht weiterhin. Trotz mehrfacher Prüfung diverser Anregungen existiert kein
alternativer Standort. Der Magistrat hält den Bau einer Kindertageseinrichtung
in der Breitenbachstraße für zwingend erforderlich, um das nachgewiesene,
notwendige Betreuungsangebot sicherzustellen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass
die Planungsprozesse - nach magistratsinterner Abstimmung - fortgeführt
werden. Es ist daher zurzeit nicht möglich,
den zukünftig verbleibenden zwei Pächtern reguläre Pachtverträge
anzubieten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3930