Rechtssicherheit für Kleingärten an der Breitenbachbrücke
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Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 946
Betreff: Rechtssicherheit für Kleingärten an der Breitenbachbrücke Der akute Bedarf an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder im Planungsbezirk Bockenheim besteht weiterhin. Trotz mehrfacher Prüfung diverser Anregungen existiert kein alternativer Standort. Der Magistrat hält den Bau einer Kindertageseinrichtung in der Breitenbachstraße für zwingend erforderlich, um das nachgewiesene, notwendige Betreuungsangebot sicherzustellen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass die Planungsprozesse - nach magistratsinterner Abstimmung - fortgeführt werden. Es ist daher zurzeit nicht möglich, den zukünftig verbleibenden zwei Pächtern reguläre Pachtverträge anzubieten.