Rechtssicherheit für Kleingärten an der Breitenbachbrücke
Begründung
der Breitenbachbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Grünflächenpächter auf dem für einen KITA-Neubau vorgesehenen Grundstück an der Breitenbachbrücke unverzüglich wieder mit den üblichen - nur jährlich kündbaren - Pachtverträgen auszustatten. Begründung: Seit Jahren werden die Pächter mit Kurzeitverträgen oder Duldungen verunsichert, obwohl ein Baubeginn des vom Ortsbeirat mehrfach abgelehnten Projektes nicht ansteht.
Inhalt
Antrag vom 23.02.2015, OF 501/7
Betreff: Rechtssicherheit für Kleingärten an der Breitenbachbrücke Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Grünflächenpächter auf dem für einen KITA-Neubau vorgesehenen Grundstück an der Breitenbachbrücke unverzüglich wieder mit den üblichen - nur jährlich kündbaren - Pachtverträgen auszustatten. Begründung: Seit Jahren werden die Pächter mit Kurzeitverträgen oder Duldungen verunsichert, obwohl ein Baubeginn des vom Ortsbeirat mehrfach abgelehnten Projektes nicht ansteht.Beratung im Ortsbeirat: 7