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Verlegung der Fahrbibliothek-Haltestelle

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat hat sorgfältig geprüft und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Die in den Anregungen als Umfahrung angegebene Parkplatzfläche des Supermarktes befindet sich in Privatbesitz. Damit ist eine Nutzung nicht möglich. Des Weiteren handelt es sich bei diesem Platz um einen Quartiersplatz, der als Spielfläche und Rückzugsort von Jung und Alt genutzt wird. Ein Befahren des Platzes und Parken auf dieser Fläche ist nicht vorgesehen. Das hochwertige Pflaster hat eine gesägte Oberfläche und ist in Splitt verlegt, deshalb wird es auch von Hand gereinigt. Den Ortsbeiratsanregungen kann daher nicht entsprochen werden.