Verlegung der Fahrbibliothek-Haltestelle
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM
2599 entstanden aus Vorlage:
OF 198/4 vom
12.01.2018 Betreff: Verlegung der Fahrbibliothek-Haltestelle
Der Magistrat wird gebeten, die neue Haltestelle der
Fahrbibliothek in "New Atterberry" auf den neu gestalteten Platz an der
Friedberger Warte zu verlegen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass die Fahrbibliothek jetzt
auch in Bornheim in "New Atterberry" hält. Die Parkfläche für den Bus ist
jedoch aus mehreren Gründen unpassend. Zum einen steht der Bus vor dem Eingang
der Schule und der Ganztagsbetreuung, was dazu führt, dass Kinder, die aus der
Schule kommen und die Valentin-Senger-Straße überqueren wollen, den Verkehr
nicht sehen können, ohne mitten auf der Straße zu stehen. Die Schule versucht
seit Jahren, die Eltern anzuhalten, nicht vor der Schule zu halten und die
Elterntaxen zu verringern, die durch den parkenden Bus und die Parkschilder
(trotz Deklarierung "nur Fahrbibliothek") dies als Parkeinladung verstehen. Zum
anderen ist es den Anwohnern unmöglich, aus ihrem Parkplatz auszuparken, wenn
der Bus da steht.
Der neu gestaltete Platz an der
Friedberger Warte wäre prädestiniert für eine solche Haltestelle, da er der
zentrale Punkt des Viertels ist. Außerdem ist der Platz von zwei Seiten
befahrbar, was dazu führt, dass der Bus nicht wenden muss (vom Parkplatz des
Supermarktes und hinter der Friedberger Warte stadtauswärts). Dies ist bei der
derzeitigen Lösung der Fall, da er an der ersten Kreuzung umständlich wenden
muss. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
29.05.2019, OF
350/4
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4838
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.05.2020, ST 940
Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 4
am 05.06.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4
am 11.09.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 4
am 19.03.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme