Verlegung der Fahrbibliothek-Haltestelle
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM
4838 entstanden aus
Vorlage: OF 350/4 vom
29.05.2019 Betreff: Verlegung der Fahrbibliothek-Haltestelle
Vorgang: OM 2599/18 OBR
4 Der Magistrat wird gebeten, endlich die neue
Haltestelle der Fahrbibliothek in "New Atterberry" auf den neu gestalteten
Platz an der Friedberger Warte zu verlegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zur dazugehörigen Vorlage OM 2599 Stellung zu nehmen.
Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass die Fahrbibliothek jetzt
auch in Bornheim in "New Atterberry" hält. Die Parkfläche für den Bus ist
jedoch aus mehreren Gründen unpassend. Zum einen steht der Bus vor dem Eingang der Schule
und der Ganztagsbetreuung, was dazu führt, dass Kinder, die aus der Schule
kommen und die Valentin-Senger-Straße überqueren wollen, den Verkehr nicht
sehen können, ohne mitten auf der Straße zu stehen. Die Schule versucht seit
Jahren, die Eltern anzuhalten, nicht vor der Schule zu halten und die
Elterntaxen zu verringern, die durch den parkenden Bus und die Parkschilder
(trotz Deklarierung "nur Fahrbibliothek") es als Parkeinladung verstehen. Zum
anderen ist es den Anwohnern unmöglich, aus ihrem Parkplatz auszuparken, wenn
der Bus da steht.
Der neu gestaltete Platz an der
Friedberger Warte wäre prädestiniert für eine solche Haltestelle, da er der
zentrale Punkt des Viertels ist. Außerdem ist der Platz von zwei Seiten
befahrbar, was dazu führt, dass der Bus nicht wenden muss (vom Parkplatz des
Supermarktes und hinter der Friedberger Warte stadtauswärts). Dies ist bei der
derzeitigen Lösung der Fall, da er an der ersten Kreuzung umständlich wenden
muss. Der Bus steht nun des Öfteren auch
zum Teil auf dem Gehweg, dadurch kommen nun die Autos aus ihren Parkplätzen,
aber auf dem Gehweg ist nun kaum Platz. In der 18-monatigen Probephase wurde
die Situation nicht besser. Der einzige positive Effekt ist die Verlangsamung
des Verkehrs vor der Schule. Außerdem zeugt es von wenig Respekt dem Ortsbeirat
gegenüber, wenn der Magistrat trotz mehrmaliger Erinnerung (am 05.06.2018,
11.09.2018 und 19.03.2019) nicht auf eine Anregung des Ortsbeirates antwortet
oder zumindest eine Zwischeninformation gibt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 16.01.2018, OM 2599
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.05.2020, ST 940
Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4
am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4
am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme