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Verlegung der Fahrbibliothek-Haltestelle

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4838 entstanden aus Vorlage: OF 350/4 vom 29.05.2019 Betreff: Verlegung der Fahrbibliothek-Haltestelle Vorgang: OM 2599/18 OBR 4 Der Magistrat wird gebeten, endlich die neue Haltestelle der Fahrbibliothek in "New Atterberry" auf den neu gestalteten Platz an der Friedberger Warte zu verlegen. Außerdem bittet der Ortsbeirat den Magistrat, zur dazugehörigen Vorlage OM 2599 Stellung zu nehmen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt, dass die Fahrbibliothek jetzt auch in Bornheim in "New Atterberry" hält. Die Parkfläche für den Bus ist jedoch aus mehreren Gründen unpassend. Zum einen steht der Bus vor dem Eingang der Schule und der Ganztagsbetreuung, was dazu führt, dass Kinder, die aus der Schule kommen und die Valentin-Senger-Straße überqueren wollen, den Verkehr nicht sehen können, ohne mitten auf der Straße zu stehen. Die Schule versucht seit Jahren, die Eltern anzuhalten, nicht vor der Schule zu halten und die Elterntaxen zu verringern, die durch den parkenden Bus und die Parkschilder (trotz Deklarierung "nur Fahrbibliothek") es als Parkeinladung verstehen. Zum anderen ist es den Anwohnern unmöglich, aus ihrem Parkplatz auszuparken, wenn der Bus da steht. Der neu gestaltete Platz an der Friedberger Warte wäre prädestiniert für eine solche Haltestelle, da er der zentrale Punkt des Viertels ist. Außerdem ist der Platz von zwei Seiten befahrbar, was dazu führt, dass der Bus nicht wenden muss (vom Parkplatz des Supermarktes und hinter der Friedberger Warte stadtauswärts). Dies ist bei der derzeitigen Lösung der Fall, da er an der ersten Kreuzung umständlich wenden muss. Der Bus steht nun des Öfteren auch zum Teil auf dem Gehweg, dadurch kommen nun die Autos aus ihren Parkplätzen, aber auf dem Gehweg ist nun kaum Platz. In der 18-monatigen Probephase wurde die Situation nicht besser. Der einzige positive Effekt ist die Verlangsamung des Verkehrs vor der Schule. Außerdem zeugt es von wenig Respekt dem Ortsbeirat gegenüber, wenn der Magistrat trotz mehrmaliger Erinnerung (am 05.06.2018, 11.09.2018 und 19.03.2019) nicht auf eine Anregung des Ortsbeirates antwortet oder zumindest eine Zwischeninformation gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2599 Stellungnahme des Magistrats vom 11.05.2020, ST 940 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 4 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 10.03.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme