Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST
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Betreff: Ladezone vor dem
Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs Die vom Autohaus Euler skizzierte
Planung, die bei dem genannten Vor-Ort-Termin vorgelegt wurde, sieht einen
baulichen Eingriff in den straßenbaulichen Bestand vor. Grundsätzlich ist der Rückbau eines
Gehwegabschnittes auf eine verbleibende Restbreite von 1,50 Meter möglich. Für
diese bauliche Maßnahme müssen allerdings die vorhandenen Leitungstrassen
umgelegt werden. Diese zusätzlichen Leistungen steigern erfahrungsgemäß die
Baukosten erheblich. Sofern bautechnisch machbar, könnte eine dann neu
einzurichtende Ladezone einen Beitrag zur weiteren Entzerrung der bekannten,
durch die Ad-hoc-Maßnahme auf der Hügelstraße merklich entspannten, Be- und
Entladeproblematik leisten. Mit Blick auf die Verträglichkeit mit der
bestehenden Verkehrsregelung und insbesondere der Führung des Radverkehrs hat
der Magistrat eine erste Prüfung der von ihm zu vertretenden Belange
veranlasst. Ein Ergebnis wird in Kürze erwartet. Die Karl-von-Drais-Straße wird von der Städtischen
Verkehrspolizei überwacht. Aufgrund der schlechten personellen Lage findet die
Überwachung sporadisch im Rahmen der Allgemeinen Kontrollen statt. Sollte ein
eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung
(StVO)) eingerichtet werden, können kurzzeitig Sonderkontrollen eingeplant
werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein
eingeschränktes Haltverbot neben dem Lieferverkehr ebenfalls von allen anderen
auch nicht gewerblichen Fahrzeugführenden als Ladezone genutzt werden darf.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.09.2018, OM 3718