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Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 93 Betreff: Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs Die vom Autohaus Euler skizzierte Planung, die bei dem genannten Vor-Ort-Termin vorgelegt wurde, sieht einen baulichen Eingriff in den straßenbaulichen Bestand vor. Grundsätzlich ist der Rückbau eines Gehwegabschnittes auf eine verbleibende Restbreite von 1,50 Meter möglich. Für diese bauliche Maßnahme müssen allerdings die vorhandenen Leitungstrassen umgelegt werden. Diese zusätzlichen Leistungen steigern erfahrungsgemäß die Baukosten erheblich. Sofern bautechnisch machbar, könnte eine dann neu einzurichtende Ladezone einen Beitrag zur weiteren Entzerrung der bekannten, durch die Ad-hoc-Maßnahme auf der Hügelstraße merklich entspannten, Be- und Entladeproblematik leisten. Mit Blick auf die Verträglichkeit mit der bestehenden Verkehrsregelung und insbesondere der Führung des Radverkehrs hat der Magistrat eine erste Prüfung der von ihm zu vertretenden Belange veranlasst. Ein Ergebnis wird in Kürze erwartet. Die Karl-von-Drais-Straße wird von der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Aufgrund der schlechten personellen Lage findet die Überwachung sporadisch im Rahmen der Allgemeinen Kontrollen statt. Sollte ein eingeschränktes Haltverbot (Verkehrszeichen (VZ) 286 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) eingerichtet werden, können kurzzeitig Sonderkontrollen eingeplant werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ein eingeschränktes Haltverbot neben dem Lieferverkehr ebenfalls von allen anderen auch nicht gewerblichen Fahrzeugführenden als Ladezone genutzt werden darf. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3718

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