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Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die seit Jahren bestehende Ladezone vor dem Autohaus Euler in der Karl-von-Drais-Straße auch weiterhin dadurch zu ermöglichen, dass der breite Bürgersteig auf die erforderliche Länge auf städtische Veranlassung auf eine Breite von 1,50m begrenzt wird. Der Ortsbeirat 10 stimmt damit den im Rahmen eines Vor-Ort-Termins im August 2018 vorgelegten Plänen hiermit zu.

Inhalt

Antrag vom 18.09.2018, OF 604/10

Betreff: Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, die seit Jahren bestehende Ladezone vor dem Autohaus Euler in der Karl-von-Drais-Straße auch weiterhin dadurch zu ermöglichen, dass der breite Bürgersteig auf die erforderliche Länge auf städtische Veranlassung auf eine Breite von 1,50m begrenzt wird. Der Ortsbeirat 10 stimmt damit den im Rahmen eines Vor-Ort-Termins im August 2018 vorgelegten Plänen hiermit zu.Hauptvorlage: Antrag vom 03.09.2018, OF 585/10 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 25
OBR 10
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3718 2018 1. Die Vorlage OF 585/10 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 604/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor vor dem letzten Satz folgender Satz eingefügt wird: "Die Ladezone soll auf montags bis freitags, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, begrenzt werden."
Zustimmung:
SPD CDU BFF FDP
Ablehnung:
Grüne Linke