Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM
3718 entstanden aus Vorlage:
OF 604/10 vom
18.09.2018 Betreff: Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH
hier: Begrenzung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren
bestehende Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH in der
Karl-von-Drais-Straße auch weiterhin dadurch zu ermöglichen, dass der breite
Bürgersteig auf die erforderliche Länge auf städtische Veranlassung auf eine
Breite von 1,50 Meter begrenzt wird. Die Ladezone soll auf montags bis
freitags, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, begrenzt werden.
Der Ortsbeirat 10 stimmt damit den
im Rahmen eines Vor-Ort-Termins im August 2018 vorgelegten Plänen hiermit
zu. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.01.2019, ST 93 Beratung
im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1