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Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2018, OM 3718 entstanden aus Vorlage: OF 604/10 vom 18.09.2018 Betreff: Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH hier: Begrenzung des Bürgersteigs Der Magistrat wird gebeten, die seit Jahren bestehende Ladezone vor dem Autohaus Euler GmbH in der Karl-von-Drais-Straße auch weiterhin dadurch zu ermöglichen, dass der breite Bürgersteig auf die erforderliche Länge auf städtische Veranlassung auf eine Breite von 1,50 Meter begrenzt wird. Die Ladezone soll auf montags bis freitags, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr, begrenzt werden. Der Ortsbeirat 10 stimmt damit den im Rahmen eines Vor-Ort-Termins im August 2018 vorgelegten Plänen hiermit zu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 93 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1