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Verkehrssituation Lahnstraße/Ecke Rebstöcker Straße rund um die Kita Lahn'sche Höfe sicherer gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Kita befindet sich in der Lahnstraße Ecke Gustavsburgplatz. Die Lahnstraße ist bereits Bestandteil der Tempo-30-Zone. Im Bereich des Gustavsburgplatzes ist aufgrund der Fahrdynamik nicht von einer erhöhten Geschwindigkeit auszugehen. Der einbiegende Verkehr in Richtung Kita muss außerdem die in der Mitte fahrende Straßenbahn beachten. Zu 2.: Die Kinder der Kita bewegen sich in diesem Alter in Begleitung von ihren Erziehern oder der Eltern. Für den Weg zum angrenzenden Spielplatz im Bereich des Gustavsburgsplatzes benutzen sie regelmäßig die Querung Lahnstraße. Der Zugang zum Gustavsburgplatz ist für den Fahrverkehr gesperrt. Daneben befindet sich der ortsfeste Fußgängerüberweg. Dieser Weg ist für die Kinder gewohnt und stellt keinen großen Umweg da. Auch wird von Seiten der Kita das Queren im Bereich der Absenkung gegenüber der Haltstelle auch ohne Querungshilfe regelmäßig geübt. Von der Einrichtung eines weiteren Fußgängerüberwegs wird auch auf Grund der bereits in unserer Stellungnahme vom 19.02.2024 ST 409 erläuterten baulichen Gründen abgesehen. Zu 3.: Der Fußgängerüberweg in Höhe Krifteler Straße Ecke Lahnstraße wurde aufgrund der Baustelle und des somit gesperrten Schulweges eingerichtet. Nach Beendigung der Bauarbeiten und Freigabe des Gehweges, wird der dieser wieder entfernt. Zu 4.: Es wurde bereits eine Testmessung in der Lahnstraße vor Hausnummer 59 - 61 durchgeführt. In einem Zeitraum von 35 Minuten wurden lediglich 13 Fahrzeuge gemessen, wovon eines die Geschwindigkeit in einem ahndungsfähigen Bereich überschritt (39 km/h). Dieses Ergebnis rechtfertigt keine weiteren Kontrollen, da diese zu Lasten stärker gefährdeter Örtlichkeiten gehen würden. Des Weiteren wurde die Beschwerde zum Anlass genommen, die Fachabteilung um eine aktuelle Messung in der Rebstöcker Straße zu bitten. Zu 5.: Bei Bedarf kann ein Ortstermin zur Schulwegsicherung mit der Kita Lahn ́sche Höfe sowie der betroffenen Schulleitung stattfinden. Gemäß Erlass des Hessischen Kultusministerium vom 22.12.2009 sind die Schulleitungen für die Erstellung und Änderungen der Schulwegpläne zuständig. Die Polizei kann beratend mitwirken. Schulaufsichtsbehörde, Schulträger, Schulen und Eltern stehen beratend zur Seite. Die Beteiligung von Eltern durch die Schulen wird ausdrücklich begrüßt.

Verknüpfte Vorlagen