Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße
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Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 929
Betreff: Blitzanlage auf der Wilhelmshöher Straße Die Entscheidung, welche Standorte für stationäre Rotlicht-/Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden, erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern wie sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als förderlich erachtet wird. Auf der Wilhelmshöher Straße sind einzelne Fahrunfälle zu verzeichnen, die die Annahme von Geschwindigkeitsüberschreitungen als Ursache rechtfertigen. Allerdings sind die Örtlichkeiten über die gesamte Wilhelmshöher Straße verteilt. Eine Häufung an einer bestimmten Stelle ist nicht erkennbar. Aus diesem Grund kann die Etatanregung nicht umgesetzt werden.