Wege in den Grünanlagen schonen - Ausschreibungen entsprechend gestalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST
928
Betreff: Wege in den
Grünanlagen schonen - Ausschreibungen entsprechend gestalten Grundsätzlich ist jede
Ausschreibung von Pflege-, Baum- oder Neubauarbeiten in öffentlichen
Grünanlagen so zu gestalten, dass die Wege nur eingeschränkt oder gar nicht
befahren werden oder dass nur bestimmte, baulich geeignete oder belastbare Wege
von den jeweiligen Auftragnehmern benutzt werden dürfen. Diese Beschränkungen spiegeln sich
in der Regel in den Einheitspreisen wieder, d. h., die Anbieterseite wird den
erhöhten Aufwand (Hand- oder Zwischentransport, Mehrfachfahrten bei kleineren
Fahrzeugen) in die Einheitspreise einkalkulieren. Alternativ bietet sich
an, entsprechende Vorkehrungen, z. B. die Anlage von belastbaren, temporären
Baustraßen (Flies mit Schotterauflage der Stahlplatten), in die Ausschreibungen
aufzunehmen. Außerdem
wird darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Grünanlagen nicht nur im Rahmen
von Firmenbeauftragungen befahren werden. Auch Arbeiten in Eigenregie erfordern diverse
Andienungsfahrten mit dem eigenen Fuhrpark. Auch hier würde der vorgesehene
Einsatz von kleineren Fahrzeugen eine Umgestaltung des Fahrzeugbestandes bzw.
Mehrfachfahrten mit höherem Zeitaufwand nach sich ziehen, Dies gilt auch für
alle Veranstalter von Festen und Märkten, die zum Auf- und Abbau in Grünanlagen
einfahren möchten. Ebenso betroffen von den Einschränkungen wären alle
weiteren Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Bereiches, die aus
verschiedensten Gründen im öffentlichen Grün auf den Fahrzeugeinsatz nicht
verzichten können, die z. B. die Branddirektion, die FES, die
Mainova und andere. Zusammenfassend ist zu sagen, dass es wie bisher bei
der Abwägung der Vor- und Nachteile des Fahrzeugeinsatzes bleiben wird. Dabei müssen der aktuelle
Wegezustand, die Belastbarkeit der Wege sowie die Dringlichkeit der jeweiligen
Arbeiten sowie die Kosten gegeneinander abgewogen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
10.02.2015, OA 602