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Wege in den Grünanlagen schonen - Ausschreibungen entsprechend gestalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 928 Betreff: Wege in den Grünanlagen schonen - Ausschreibungen entsprechend gestalten Grundsätzlich ist jede Ausschreibung von Pflege-, Baum- oder Neubauarbeiten in öffentlichen Grünanlagen so zu gestalten, dass die Wege nur eingeschränkt oder gar nicht befahren werden oder dass nur bestimmte, baulich geeignete oder belastbare Wege von den jeweiligen Auftragnehmern benutzt werden dürfen. Diese Beschränkungen spiegeln sich in der Regel in den Einheitspreisen wieder, d. h., die Anbieterseite wird den erhöhten Aufwand (Hand- oder Zwischentransport, Mehrfachfahrten bei kleineren Fahrzeugen) in die Einheitspreise einkalkulieren. Alternativ bietet sich an, entsprechende Vorkehrungen, z. B. die Anlage von belastbaren, temporären Baustraßen (Flies mit Schotterauflage der Stahlplatten), in die Ausschreibungen aufzunehmen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Grünanlagen nicht nur im Rahmen von Firmenbeauftragungen befahren werden. Auch Arbeiten in Eigenregie erfordern diverse Andienungsfahrten mit dem eigenen Fuhrpark. Auch hier würde der vorgesehene Einsatz von kleineren Fahrzeugen eine Umgestaltung des Fahrzeugbestandes bzw. Mehrfachfahrten mit höherem Zeitaufwand nach sich ziehen, Dies gilt auch für alle Veranstalter von Festen und Märkten, die zum Auf- und Abbau in Grünanlagen einfahren möchten. Ebenso betroffen von den Einschränkungen wären alle weiteren Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Bereiches, die aus verschiedensten Gründen im öffentlichen Grün auf den Fahrzeugeinsatz nicht verzichten können, die z. B. die Branddirektion, die FES, die Mainova und andere. Zusammenfassend ist zu sagen, dass es wie bisher bei der Abwägung der Vor- und Nachteile des Fahrzeugeinsatzes bleiben wird. Dabei müssen der aktuelle Wegezustand, die Belastbarkeit der Wege sowie die Dringlichkeit der jeweiligen Arbeiten sowie die Kosten gegeneinander abgewogen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.02.2015, OA 602

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