Wege in den Grünanlagen schonen - Ausschreibungen entsprechend gestalten
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Anregung vom 10.02.2015, OA 602 entstanden aus Vorlage: OF 1270/6 vom 06.02.2015
Betreff: Wege in den Grünanlagen schonen - Ausschreibungen entsprechend gestalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, bei Ausschreibungen von Arbeiten im Grünbereich die Ausschreibungstexte so zu formulieren, dass die Firmen angehalten sind, bei ihren Arbeiten nur Fahrzeuge zu verwenden, die geeignet sind, die Wege in den Grünanlagen nicht zu beschädigen (leichte Fahrzeuge, den Wegen angepasster Radstand). Dies sollte Bestandteil der Verträge werden, die mit den Firmen abgeschlossen werden. Die Texte sind so zu formulieren, das s die Firmen bei Beschädigung der Grünanlagen haftbar gemacht werden können. Begründung: Viele Arbeiten in den Grünanlagen (Baumschnitt, Abfuhr von Falllaub, Leerung der Papierkörbe u. v. m.) werden nach erfolgter Ausschreibung an diejenige Firma vergeben, die das billigste Angebot gemacht hat. Dabei ist zu beobachten, dass viele Grünanlagen kaputt gefahren werden, weil die Firmen bei Nässe viel zu große Fahrzeuge einsetzen. Breite Gräben neben den Wegen, kaputt gefahrene wassergebundene Decken und Fahrrinnen in den Wiesen sind die Folge. Ein Beispiel: Die FES hat kleine Fahrzeuge mit passendem Radstand, um die Papierkörbe zu leeren. Es wurden jedoch Aufträge zum Leeren von Papierkörben an andere Firmen vergeben, die mit viel zu großen Fahrzeugen durch die Grünanlagen fahren. Die Firma mit dem größten Fahrzeug kann zwar oft das billigste Angebot machen. Die Stadt Frankfurt zahlt dann aber in der Summe drauf, denn es ist Aufgabe der Stadt, die kaputt gefahrenen Grünanlagen wieder in Ordnung zu bringen. In der Summe käme es billiger, eine etwas teurere Firma mit angemessenen Fahrzeugen zu bezahlen. Vor allem aber käme es nicht zu solch drastischen Schäden, wie sie derzeit zum Beispiel im Bürgermeister-Schubert-Park in Griesheim oder an der Wörthspitze zu beobachten sind. Anlage 1 (ca. 148 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6