Service und Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST
928
Betreff: Service und
Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde Bei der Planung des Neubaus des
Ordnungsamtes in der Kleyerstraße wurden ausreichende Wartebereiche für die
Besucherinnen und Besucher der Ausländerbehörde vorgesehen. Ein zusätzlicher
Bedarf an Wartemöglichkeiten innerhalb des Gebäudes ist nicht erkennbar.
Darüber hinaus wurde
der Eingangsbereich der Ausländerbehörde in der Rebstöcker Straße überbaut, so
dass im Gegensatz zum ehemaligen Dienstgebäude in der Mainzer Landstraße in
deutlich größerem Umfang Unterstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die
zumindest vor Regen schützen. Nicht zu vermeiden ist, dass sich Besucherinnen und
Besucher der Ausländerbehörde vor dem Eingang der Ausländerbehörde einfinden
und auf den Sprechstundenbeginn warten. Problematisch ist nach wie vor das durch
Rechtsänderungen, die zum Zeitpunkt der Planung des Neubaus des Ordnungsamtes
nicht absehbar waren, deutlich erhöhte Publikumsaufkommen. Durch die Einführung
des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01.09.2011 müssen nunmehr
Antragstellerinnen und Antragsteller zwecks Abgabe von Fingerabdrücken
persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Zuvor reichte die Vorsprache
einer bevollmächtigten Person für eine Gesamtfamilie aus. Zusätzlich gingen in den letzten
Jahren fast alle Staaten zur Ausgabe biometrischer Reisepässe über. Ein Teil
der Staaten fordert seine Staatsangehörigen zusätzlich innerhalb vorgegebener
Fristen zu einem Passumtausch auf. Diese sind dann wiederum gezwungen,
Überträge vorhandener Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde vornehmen zu
lassen und zu diesem Zweck persönlich vorzusprechen. Hierdurch stieg zwangsläufig das Publikumsaufkommen
insgesamt, vor allem aber die Zahl der spontan Vorsprechenden deutlich an.
Um den Publikumsandrang zu steuern und dadurch die
Wartezeiten deutlich zu reduzieren wurden zwischenzeitlich zusätzlich folgende
Maßnahmen realisiert: Über die E-Mail-Anschrift
abh-uebertrag@stadt-frankfurt.de können verbindliche Termine zur Übertragung
von Aufenthaltstiteln vereinbart werden. Die Homepage der Stadt Frankfurt am
Main enthält einen entsprechenden Link (>Frankfurt von A-Z,
>Ausländerangelegenheiten, >Übertragung von Aufenthaltstiteln). Vor Beginn der Sprechzeiten werden
die Wartenden von Bediensteten der Ausländerbehörde befragt, wer den Übertrag
eines Aufenthaltstitels benötigt. Dieser Personenkreis wird dann aus der Reihe
der Wartenden herausgezogen und an zusätzlich im Eingangsbereich des
Ordnungsamtes eingerichteten Schaltern bedient. Dort stehen auch für größere
Menschenansammlungen ausreichende Wartemöglichkeiten zur Verfügung. Bei einem
großen Publikumsandrang, der zwangsläufig mit längeren Wartezeiten verbunden
wäre, wird zusätzlich für nicht eilbedürftige Überträge die Vereinbarung von
Vorspracheterminen angeboten. Darüber hinaus können wie bereits in der
Vergangenheit auch über die E-Mail-Anschrift auslaenderbehoerde@stadt-frankfurt.de
Vorsprachetermine zur Erledigung aller sonstigen aufenthaltsrechtlichen
Angelegenheiten vereinbart werden. Wird dieses Angebot genutzt, kann
anhand der Verfahrensakte vorab geklärt werden, welche Unterlagen zur Erteilung
eines Aufenthaltstitels benötigt werden. Dies vermeidet unnötige Vorsprachen
und reduziert den Publikumsandrang insgesamt. Nur bei spontan eintretenden, keinen
Aufschub duldenden Sachverhalten lassen sich somit Wartezeiten nicht vermeiden,
sofern den potenziellen Besucherinnen und Besuchern der Ausländerbehörde ein
Internetzugang zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 12.03.2013, OM 2049