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Service und Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 928 Betreff: Service und Leistungsfähigkeit der Ausländerbehörde Bei der Planung des Neubaus des Ordnungsamtes in der Kleyerstraße wurden ausreichende Wartebereiche für die Besucherinnen und Besucher der Ausländerbehörde vorgesehen. Ein zusätzlicher Bedarf an Wartemöglichkeiten innerhalb des Gebäudes ist nicht erkennbar. Darüber hinaus wurde der Eingangsbereich der Ausländerbehörde in der Rebstöcker Straße überbaut, so dass im Gegensatz zum ehemaligen Dienstgebäude in der Mainzer Landstraße in deutlich größerem Umfang Unterstellmöglichkeiten zur Verfügung stehen, die zumindest vor Regen schützen. Nicht zu vermeiden ist, dass sich Besucherinnen und Besucher der Ausländerbehörde vor dem Eingang der Ausländerbehörde einfinden und auf den Sprechstundenbeginn warten. Problematisch ist nach wie vor das durch Rechtsänderungen, die zum Zeitpunkt der Planung des Neubaus des Ordnungsamtes nicht absehbar waren, deutlich erhöhte Publikumsaufkommen. Durch die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels zum 01.09.2011 müssen nunmehr Antragstellerinnen und Antragsteller zwecks Abgabe von Fingerabdrücken persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Zuvor reichte die Vorsprache einer bevollmächtigten Person für eine Gesamtfamilie aus. Zusätzlich gingen in den letzten Jahren fast alle Staaten zur Ausgabe biometrischer Reisepässe über. Ein Teil der Staaten fordert seine Staatsangehörigen zusätzlich innerhalb vorgegebener Fristen zu einem Passumtausch auf. Diese sind dann wiederum gezwungen, Überträge vorhandener Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde vornehmen zu lassen und zu diesem Zweck persönlich vorzusprechen. Hierdurch stieg zwangsläufig das Publikumsaufkommen insgesamt, vor allem aber die Zahl der spontan Vorsprechenden deutlich an. Um den Publikumsandrang zu steuern und dadurch die Wartezeiten deutlich zu reduzieren wurden zwischenzeitlich zusätzlich folgende Maßnahmen realisiert: Über die E-Mail-Anschrift abh-uebertrag@stadt-frankfurt.de können verbindliche Termine zur Übertragung von Aufenthaltstiteln vereinbart werden. Die Homepage der Stadt Frankfurt am Main enthält einen entsprechenden Link (>Frankfurt von A-Z, >Ausländerangelegenheiten, >Übertragung von Aufenthaltstiteln). Vor Beginn der Sprechzeiten werden die Wartenden von Bediensteten der Ausländerbehörde befragt, wer den Übertrag eines Aufenthaltstitels benötigt. Dieser Personenkreis wird dann aus der Reihe der Wartenden herausgezogen und an zusätzlich im Eingangsbereich des Ordnungsamtes eingerichteten Schaltern bedient. Dort stehen auch für größere Menschenansammlungen ausreichende Wartemöglichkeiten zur Verfügung. Bei einem großen Publikumsandrang, der zwangsläufig mit längeren Wartezeiten verbunden wäre, wird zusätzlich für nicht eilbedürftige Überträge die Vereinbarung von Vorspracheterminen angeboten. Darüber hinaus können wie bereits in der Vergangenheit auch über die E-Mail-Anschrift auslaenderbehoerde@stadt-frankfurt.de Vorsprachetermine zur Erledigung aller sonstigen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten vereinbart werden. Wird dieses Angebot genutzt, kann anhand der Verfahrensakte vorab geklärt werden, welche Unterlagen zur Erteilung eines Aufenthaltstitels benötigt werden. Dies vermeidet unnötige Vorsprachen und reduziert den Publikumsandrang insgesamt. Nur bei spontan eintretenden, keinen Aufschub duldenden Sachverhalten lassen sich somit Wartezeiten nicht vermeiden, sofern den potenziellen Besucherinnen und Besuchern der Ausländerbehörde ein Internetzugang zur Verfügung steht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2013, OM 2049