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Straßenzustand im Biegwald

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 916 Betreff: Straßenzustand im Biegwald Bei den genannten Straßen und Wegen handelt es sich um Privatflächen. Die Verantwortlichkeit für die Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht obliegt allein dem Eigentümer. Eine rechtliche Handhabe auf den Eigentümer einzuwirken oder diesem Verkehrssicherungsmaßnahmen in Rechnung zu stellen, bestehen seitens der Stadt Frankfurt am Main leider nicht. Der Magistrat hat veranlasst, dass der Eigentümer auf die festgestellten Mängel und Unfallquellen hingewiesen wird und ihn gebeten, entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Des Weiteren werden zur Verdeutlichung, dass es sich bei den genannten Straßen und Wegen nicht um öffentliche Verkehrsflächen handelt, Hinweisschilder "Privatstraße" aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2016, OM 23