Straßenzustand im Biegwald
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST
916
Betreff: Straßenzustand im
Biegwald Bei den genannten Straßen und
Wegen handelt es sich um Privatflächen. Die Verantwortlichkeit für die
Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht obliegt allein dem
Eigentümer. Eine
rechtliche Handhabe auf den Eigentümer einzuwirken oder diesem
Verkehrssicherungsmaßnahmen in Rechnung zu stellen, bestehen seitens der Stadt
Frankfurt am Main leider nicht. Der Magistrat hat veranlasst, dass der Eigentümer
auf die festgestellten Mängel und Unfallquellen hingewiesen wird und ihn
gebeten, entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung einzuleiten. Des Weiteren werden zur
Verdeutlichung, dass es sich bei den genannten Straßen und Wegen nicht um
öffentliche Verkehrsflächen handelt, Hinweisschilder "Privatstraße"
aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.05.2016, OM 23