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Nachgefragt: Wohnbebauung auf dem heutigen Parkplatz Mercatorstraße hinter der Rot-Kreuz-Klinik Maingau

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 912 Betreff: Nachgefragt: Wohnbebauung auf dem heutigen Parkplatz Mercatorstraße hinter der Rot-Kreuz-Klinik Maingau Die Liegenschaft liegt im Geltungsbereich des seit dem 14.01.1967 rechtskräftigen Bebauungsplanes NO 1a Nr 2. Dieser setzt für die Liegenschaft "Fläche für den Gemeinbedarf - Parkhaus" fest. Auf dieser Grundlage wurde 2010 eine Genehmigung für die Erstellung von notwendigen Stellplätzen für das Rot-Kreuz-Krankenhaus erteilt. Bei der Liegenschaft handelt es sich um eine private Fläche, die sich im Eigentum der Krankenhausbetreiber befindet. Die Nutzungsüberlegungen hierfür erfolgen im Rahmen des Bau- und Planungsrechtes grundsätzlich durch die Eigentümer. Der Magistrat steht im Gespräch mit der Frankfurter Rotkreuz-Krankenhäuser e.V., hat aber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Konzepte für die Fläche. Da die internen Überlegungen für die Gesamtentwicklung des Krankenhauses noch nicht abgeschlossen sind, ist der konkrete Bedarf für die Nutzung des Areals durch das Krankenhaus noch nicht bekannt und die Möglichkeit, hier Wohnungen unterzubringen noch nicht abschätzbar. Wenn der Krankenhausbetreiber ein konkretes Projekt mit einem Anteil an Wohnungen vorlegt, wird der Magistrat prüfen, auf welche Weise eine Genehmigungsfähigkeit herzustellen ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2013, OM 2065