Nachgefragt: Wohnbebauung auf dem heutigen Parkplatz Mercatorstraße hinter der Rot-Kreuz-Klinik Maingau
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST
912
Betreff: Nachgefragt:
Wohnbebauung auf dem heutigen Parkplatz Mercatorstraße hinter der
Rot-Kreuz-Klinik Maingau Die Liegenschaft liegt im
Geltungsbereich des seit dem 14.01.1967 rechtskräftigen Bebauungsplanes NO 1a
Nr 2. Dieser setzt für die Liegenschaft "Fläche für den Gemeinbedarf -
Parkhaus" fest. Auf dieser Grundlage wurde 2010 eine Genehmigung für die
Erstellung von notwendigen Stellplätzen für das Rot-Kreuz-Krankenhaus erteilt.
Bei der Liegenschaft handelt es sich
um eine private Fläche, die sich im Eigentum der Krankenhausbetreiber befindet.
Die Nutzungsüberlegungen hierfür erfolgen im Rahmen des Bau- und
Planungsrechtes grundsätzlich durch die Eigentümer. Der Magistrat steht im
Gespräch mit der Frankfurter Rotkreuz-Krankenhäuser e.V., hat aber keinen
unmittelbaren Einfluss auf die Konzepte für die Fläche. Da die internen Überlegungen für die
Gesamtentwicklung des Krankenhauses noch nicht abgeschlossen sind, ist der
konkrete Bedarf für die Nutzung des Areals durch das Krankenhaus noch nicht
bekannt und die Möglichkeit, hier Wohnungen unterzubringen noch nicht
abschätzbar. Wenn der
Krankenhausbetreiber ein konkretes Projekt mit einem Anteil an Wohnungen
vorlegt, wird der Magistrat prüfen, auf welche Weise eine Genehmigungsfähigkeit
herzustellen ist.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.03.2013, OM 2065