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Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 909

Betreff: Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße Der Anregung wird entsprochen. Da die angesprochene Tempo-30-Zone erst in Höhe Hofhausstraße 14 beginnt, kann ab der Hofhausstraße 7 bis Hausnummer 14 eine Leitlinie (Verkehrszeichen 340 Straßenverkehrs-Ordnung) angebracht werden. Zudem werden die vorhandenen KlemmFix-Elemente neu ausgerichtet.

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