Markierung der Mittellinie in der Hofhausstraße
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse / Zentgrafenstraße) eine Mittellinie auf der Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo 30 Zonen abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrer die Kurve so stark an, sodass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrer schlecht einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahrgefahr.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2015, OF 310/11
Betreff: Markierung der Mittellinie in der
Hofhausstraße Der Ortsbeirat möge
beschließen:
der Magistrat wird aufgefordert,
in der S-Kurve der Hofhausstraße (Höhe Hintergasse / Zentgrafenstraße) eine
Mittellinie auf der Straße aufzubringen. Aufgrund der hier vorhandenen erhöhten
Unfallgefahr ist ausnahmsweise von den Richtlinien innerhalb Tempo 30 Zonen
abzuweichen. Begründung: Obwohl die Straße im besagten Bereich breit genug
für zwei Autos ist, schneiden die meisten bergauf fahrenden Autofahrer die
Kurve so stark an, sodass sie dadurch auf die andere Straßenseite geraten und
somit den Gegenverkehr gefährden. Da der Kurvenbereich für Autofahrer schlecht
einsehbar ist, ergibt sich hier eine erhöhte Unfallgefahrgefahr. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR
11 am 16.03.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3987 2015
Die
Vorlage OF 310/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
4 CDU, SPD, 1 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 1
CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 1 GRÜNE