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Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 906

Betreff: Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten Der stadtauswärtige Verkehr hat innerhalb der Signalsteuerung eine längere Grünphase (Nachlauf) gegenüber dem stadteinwärtigen Verkehr. Fahrzeuge haben somit in diesem Zeitraum die sichere Möglichkeit, nach links in die Haenischstraße abzubiegen. Von einer Anpassung der beiden Grünphasen wird deshalb Abstand genommen. Die sogenannten Zwischen- oder Schutzzeiten (Rotphasen) an Lichtsignalanlagen (LSA) werden gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ermittelt und beinhalten einen ausreichenden und sicheren Zeitraum, in dem jeder einzelne Verkehrsstrom (zu Fuß Gehende, Radfahrende, Kfz, Straßen- und U-Bahn) einen Kreuzungsbereich räumen kann, bevor ein dazu feindlicher Verkehrsstrom Grün erhält. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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