Fußgängerbereich an der Ampel Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 906 Betreff: Fußgängerbereich an der Ampel
Erlenbruch/Schäfflestraße frei halten Der stadtauswärtige
Verkehr hat innerhalb der Signalsteuerung eine längere Grünphase (Nachlauf)
gegenüber dem stadteinwärtigen Verkehr. Fahrzeuge haben somit in diesem
Zeitraum die sichere Möglichkeit, nach links in die Haenischstraße abzubiegen.
Von einer Anpassung der beiden Grünphasen wird deshalb Abstand
genommen. Die sogenannten
Zwischen- oder Schutzzeiten (Rotphasen) an Lichtsignalanlagen (LSA) werden
gemäß den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) ermittelt und beinhalten
einen ausreichenden und sicheren Zeitraum, in dem jeder einzelne Verkehrsstrom
(zu Fuß Gehende, Radfahrende, Kfz, Straßen- und U-Bahn) einen Kreuzungsbereich
räumen kann, bevor ein dazu feindlicher Verkehrsstrom Grün erhält. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.02.2019, OM 4264