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Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 903 Betreff: Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia erhalten Zu 1. und 2.: Die ordnungsgemäß angemeldete Versammlung fand vom 14.02. bis 25.03.2018 statt und wurde von einer Privatperson angemeldet. Die Versammlungsfreiheit mit dem Recht zur Durchführung einer Demonstration ist ein elementares Grundrecht, das in Artikel 8 des Grundgesetzes verankert ist. Das Bundesverfassungsgericht hat das Demonstrationsrecht als wesentliches Element demokratischer Offenheit und ursprünglicher ungebändigter Demokratie bezeichnet und weiter ausgeführt, dass dieses Grundrecht eine grundsätzliche Pflicht des Staates enthält, die Durchführung von Versammlungen und Aufzügen zu ermöglichen. Der Staat habe sein Ermessen in grundrechtfreundlicher Weise auszuüben. Dazu gehört auch, dass dieses Grundrecht das Recht des Veranstalters einschließt, frei über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Veranstaltung selbst zu bestimmen. Die Versammlungsfreiheit hat nur dann zurückzutreten, wenn eine Abwägung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Freiheitsrechtes ergibt, dass dies zum Schutz anderer, jedoch mindestens gleichwertiger Rechtsgüter notwendig ist. Bei der Berücksichtigung von Drittinteressen hat die weitere Rechtsprechung bei Prüfung entsprechender Vorgänge zwischen dem Anspruch auf Versammlungsfreiheit und einer vorübergehenden Einschränkung anderer Grundrechte bisher in der Regel zu Gunsten der Versammlungsfreiheit entschieden. Verbote oder sonstige Einschränkungen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur möglich, wenn unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung drohen. Diese sind vorliegend nicht erkennbar. Bereits im Jahr 2017 fanden zwei dieser Versammlungen (40 Tages-Gebetsmahnwachen) vor der genannten Beratungsstelle statt, bei denen es jeweils keinerlei polizeiliche besondere Vorkommnisse zu verzeichnen gab oder gar unmittelbare Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entstanden. Nachdem die Beratungsstelle Anfang diesen Jahres Kontakt zur Versammlungsbehörde aufgenommen hat, wurde vereinbart, dass bei Vorliegen einer offiziellen Anmeldung, im Rahmen der Kooperation mit den Anmeldern das Gespräch gesucht wird, um ggf. eine Verlegung des Versammlungsorts (auf dem Plateau in der Palmengartenstraße) zu erwirken. Die Organisatoren stimmten diesem Versammlungsort zu. Dieser Ort ist ca. 15 Meter vom Eingang der Beratungsstelle entfernt. Im Zeitraum der Versammlung stand die Versammlungsbehörde ständig im Kontakt mit dem örtlich zuständigen Polizeirevier. Demnach wurde gegen die vereinbarte räumliche Verlegung nicht verstoßen. Auch ist dort kein Vorfall bekannt, in dem Rat- und/oder Hilfesuchende bedrängt oder am Zutritt der Beratungsstelle gehindert wurden. Ferner gibt es im Stadtgebiet weitere Beratungsstellen, so betreibt allein pro familia noch zwei weitere Beratungsstellen in Frankfurt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2836

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