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Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia erhalten

Vorlagentyp: OF FDP

Begründung

Pro Familia erhalten Seit dem Aschermittwoch finden unmittelbar vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia Mahnwachen statt, bei denen unter anderem laut wahrnehmbar christliche Lieder abgesungen und große Fotos von Embryonen hochgehalten werden. Vor diesem Hintergrund soll der Magistrat prüfen und berichten: Wer sind die Veranstalter dieser Mahnwachen? Liegen dem Ordnungsamt entsprechende Anmeldungen vor? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Seiten der Stadt bestehen, gegen diese Kundgebungen/Mahnwachen unmittelbar vor dem Eingang der Beratungsstelle Pro Familia vorzugehen. Begründung: Seit dem Aschermittwoch finden vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia in der Palmgartenstraße Kundgebungen in Form von Mahnwachen statt, mit denen gegen Schwangerschaftsabbrüche protestiert werden soll. Die dort anwesenden Demonstranten halten Plakate und Bilder hoch und singen lautstark wahrnehmbar Lieder. Frauen, die die Beratungsstelle wegen einer Schwangerschaftsberatung aufsuchen, müssen dies unter den Blicken und Gesängen der Demonstranten tun. Dies ist inakzeptabel. Selbstverständlich haben die Demonstranten ein Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Durchführung von Mahnwachen. Dieser Anspruch auf Demonstrationsfreiheit beinhaltet jedoch nicht das Recht, dieses unmittelbar, in bedrängender Form, vor dem Anwesen der Beratungsstelle auszuüben, wenn hierdurch in vermeidbarer Weise die Rechte der Beratungsstelle und der sie aufsuchenden Menschen tangiert werden. Eine Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter führt hier zu dem Ergebnis, dass es den Demonstranten nicht unzumutbar ist, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung an den vielen anderen, in Frankfurt zur Verfügung stehenden, auch zentral und öffentlichkeitswirksamen, Stellen auszuüben. Die Beratungsstelle Pro Familia kann ihrer Aufgabe nur dann in sachgerechter Weise nachkommen, wenn sie den ratsuchenden Menschen die Beratung in einem Klima des Vertrauens und der Anonymität gewährleisten kann. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist von exorbitant großer Bedeutung. Es werden die Belange des Datenschutzes tangiert, wenn Menschen, die die Beratungsstelle aufsuchen, dies unter den Augen der dort anwesenden Personen tun müssen. Das Verhalten der Demonstranten hat zur Folge, dass Frauen in den Beratungsräumen während der Beratung bezüglich einer für sie wichtigen zu treffenden Lebensentscheidung und unter einer psychisch schwierigen Situation, christliche Gesänge wahrnehmen müssen, da die Demonstranten in Kenntnis der Anwesenheit die Stimme beim Singen erheben. Betroffene Frauen und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle haben dies berichtet. Diese Situation stellt eine Zumutung dar. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Schwangerschaftsberatung nach § 219 StGB in strafrechtlicher Hinsicht um eine Zwangsberatung handelt, die Frauen somit gezwungen sind, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des Vertrauens und der Anonymität natürlich für alle Menschen gilt, die die Beratungsstelle Pro Familia aufsuchen und deren Beratungsspektrum, wie Ehe- und Partnerschaftsberatung, Familienberatung oder Sexualberatung in Anspruch nehmen. Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Auswüchse zu beseitigen. Derartige Mahnwachen sind auch in Zukunft zu erwarten.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.03.2018, OF 523/2 Betreff: Arbeitsfähigkeit der Beratungsstelle Pro Familia erhalten Seit dem Aschermittwoch finden unmittelbar vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia Mahnwachen statt, bei denen unter anderem laut wahrnehmbar christliche Lieder abgesungen und große Fotos von Embryonen hochgehalten werden. Vor diesem Hintergrund soll der Magistrat prüfen und berichten: Wer sind die Veranstalter dieser Mahnwachen? Liegen dem Ordnungsamt entsprechende Anmeldungen vor? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Möglichkeiten auf Seiten der Stadt bestehen, gegen diese Kundgebungen/Mahnwachen unmittelbar vor dem Eingang der Beratungsstelle Pro Familia vorzugehen. Begründung: Seit dem Aschermittwoch finden vor dem Anwesen der Beratungsstelle Pro Familia in der Palmgartenstraße Kundgebungen in Form von Mahnwachen statt, mit denen gegen Schwangerschaftsabbrüche protestiert werden soll. Die dort anwesenden Demonstranten halten Plakate und Bilder hoch und singen lautstark wahrnehmbar Lieder. Frauen, die die Beratungsstelle wegen einer Schwangerschaftsberatung aufsuchen, müssen dies unter den Blicken und Gesängen der Demonstranten tun. Dies ist inakzeptabel. Selbstverständlich haben die Demonstranten ein Recht auf Versammlungsfreiheit und auf Durchführung von Mahnwachen. Dieser Anspruch auf Demonstrationsfreiheit beinhaltet jedoch nicht das Recht, dieses unmittelbar, in bedrängender Form, vor dem Anwesen der Beratungsstelle auszuüben, wenn hierdurch in vermeidbarer Weise die Rechte der Beratungsstelle und der sie aufsuchenden Menschen tangiert werden. Eine Abwägung der verschiedenen Rechtsgüter führt hier zu dem Ergebnis, dass es den Demonstranten nicht unzumutbar ist, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung an den vielen anderen, in Frankfurt zur Verfügung stehenden, auch zentral und öffentlichkeitswirksamen, Stellen auszuüben. Die Beratungsstelle Pro Familia kann ihrer Aufgabe nur dann in sachgerechter Weise nachkommen, wenn sie den ratsuchenden Menschen die Beratung in einem Klima des Vertrauens und der Anonymität gewährleisten kann. Die Einhaltung dieser Vorgabe ist von exorbitant großer Bedeutung. Es werden die Belange des Datenschutzes tangiert, wenn Menschen, die die Beratungsstelle aufsuchen, dies unter den Augen der dort anwesenden Personen tun müssen. Das Verhalten der Demonstranten hat zur Folge, dass Frauen in den Beratungsräumen während der Beratung bezüglich einer für sie wichtigen zu treffenden Lebensentscheidung und unter einer psychisch schwierigen Situation, christliche Gesänge wahrnehmen müssen, da die Demonstranten in Kenntnis der Anwesenheit die Stimme beim Singen erheben. Betroffene Frauen und Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle haben dies berichtet. Diese Situation stellt eine Zumutung dar. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Schwangerschaftsberatung nach § 219 StGB in strafrechtlicher Hinsicht um eine Zwangsberatung handelt, die Frauen somit gezwungen sind, eine Beratungsstelle aufzusuchen. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass der Grundsatz des Vertrauens und der Anonymität natürlich für alle Menschen gilt, die die Beratungsstelle Pro Familia aufsuchen und deren Beratungsspektrum, wie Ehe- und Partnerschaftsberatung, Familienberatung oder Sexualberatung in Anspruch nehmen. Der Magistrat möge prüfen und berichten, welche öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten bestehen, diese Auswüchse zu beseitigen. Derartige Mahnwachen sind auch in Zukunft zu erwarten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 2 am 12.03.2018, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2836 2018 Die Vorlage OF 523/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. die Anregung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR an den Magistrat gesendet werden soll; 2. der Zusatz eingefügt wird, dass die Auskünfte zu Ziffer 1. dem Ortsbeirat im Zweifel vertraulich zugesendet werden sollen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen