Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST
890
Betreff: Errichtung einer
integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof,
Josef-Bautz-Straße 4 Die Sachverhalte der genehmigten
Pension und der angeregten Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in
der Reithalle sind nicht vergleichbar. Für die Pension wurde die bisherige
landwirtschaftliche Nutzung des Gebäudes aufgegeben, so dass die neue Nutzung
nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) als privilegiert zu beurteilen ist.
Unter der Voraussetzung, dass keine zusätzlichen neuen Gebäude entstehen, die
nicht genutzten Gebäude/baulichen Anlagen zurückgebaut und die
Grundstücksfreiflächen neu beordnet werden, wurde die Genehmigung
erteilt. Für die Einrichtung
einer Kindertagesstätte in der Reithalle würde keine landwirtschaftliche
Nutzung aufgegeben, sondern eine bestehende Nutzung erweitert. Eine solche
Maßnahme ist nach § 35 Abs. 4 BauGB nicht privilegiert. Des Weiteren liegt die genehmigte Pension zwar neben
der Reithalle ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet, jedoch direkt an der
Josef-Bautz-Straße, so dass die Erschließung gesichert ist. Die Kindertagesstätte hingegen soll
in der hinter der Pension liegenden Reithalle errichtet werden, die nur über
die schmale, der Landwirtschaft dienende Zuwegung erreichbar ist. Diese kann
nicht als Erschließungsstraße für die Kindertagesstätte dienen. Der Magistrat hält daher an seiner
Einschätzung fest. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.04.2016, OM 21