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Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 890 Betreff: Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle Kastanienhof, Josef-Bautz-Straße 4 Die Sachverhalte der genehmigten Pension und der angeregten Errichtung einer integrativen Kindertagesstätte in der Reithalle sind nicht vergleichbar. Für die Pension wurde die bisherige landwirtschaftliche Nutzung des Gebäudes aufgegeben, so dass die neue Nutzung nach § 35 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) als privilegiert zu beurteilen ist. Unter der Voraussetzung, dass keine zusätzlichen neuen Gebäude entstehen, die nicht genutzten Gebäude/baulichen Anlagen zurückgebaut und die Grundstücksfreiflächen neu beordnet werden, wurde die Genehmigung erteilt. Für die Einrichtung einer Kindertagesstätte in der Reithalle würde keine landwirtschaftliche Nutzung aufgegeben, sondern eine bestehende Nutzung erweitert. Eine solche Maßnahme ist nach § 35 Abs. 4 BauGB nicht privilegiert. Des Weiteren liegt die genehmigte Pension zwar neben der Reithalle ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet, jedoch direkt an der Josef-Bautz-Straße, so dass die Erschließung gesichert ist. Die Kindertagesstätte hingegen soll in der hinter der Pension liegenden Reithalle errichtet werden, die nur über die schmale, der Landwirtschaft dienende Zuwegung erreichbar ist. Diese kann nicht als Erschließungsstraße für die Kindertagesstätte dienen. Der Magistrat hält daher an seiner Einschätzung fest. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 21