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(Schul-)Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach

Vorlagentyp: V

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Welche Möglichkeiten zur Entschärfung des westlichen Endes des Radweges im genannten unteren Teil und der Einbiegung auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße besonders für aus Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende gibt es und wie eine gefahrfreie Querung der Deuil-La-Barre-Straße an dieser Stelle vorgesehen ist.

Kontext

Das westlich bereits existierende Ende des neuen Radwegs Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach ist an der Einmündung in die Deuil-La-Barre-Straße recht steil. Aus Richtung Nieder-Erlenbach kommende Radfahrende müssen im unteren Teil und bei der Fahrt um die Kurve auf den Bürgersteig der Deuil-La-Barre-Straße sowie bei der Überquerung der Deuil-La-Barre-Straße äußerste Vorsicht walten lassen. Es ist zu befürchten, dass dies nicht immer gelingt und Radfahrende unfreiwillig mit zu hoher Geschwindigkeit auf die Deuil-La-Barre-Straße fahren.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 38
OBR 15
TO I, TOP 6
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 41
OBR 15
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 42
OBR 15
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 43
OBR 15
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle