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Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee / Ortsbeirat nicht ausschließen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 877 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee / Ortsbeirat nicht ausschließen Die Verfahrensweise, Bebauungspläne ohne Beschluss offenzulegen, ist bei der Stadt Frankfurt am Main üblich, sofern ein detailliertes Rahmenkonzept beschlossen wurde und die allgemeinen Ziele und Zwecke dieses Rahmenkonzeptes im offengelegten Plan nicht verändert wurden. Dies ist möglich, da nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ein Offenlagebeschluss im Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich ist. 2013 wurden fünf von zwölf Offenlagen ohne Beschluss durchgeführt, in 2012 waren es zwei von zwei und in 2011 neun von zwölf. Der Bericht des Magistrats vom 07.06.2004, B 381 (§ 7904, Beschlussausfertigung aus der 35. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 04.10.2004) führt dazu folgendes aus: "....... Der Magistrat wird grundsätzlich in allen Fällen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur öffentlichen Auslegung von Bebauungsplanentwürfen beantragen. Von diesem Grundsatz abweichend wird der Magistrat in folgenden Einzelfällen öffentliche Auslegungen ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchführen: - wenn eine öffentliche Auslegung bereits stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf in so geringem Umfang geändert oder ergänzt wird, dass seine Grundzüge nicht berührt werden, - wenn im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ein Bebauungsplan so geändert oder ergänzt werden soll, dass seine Grundzüge nicht berührt werden, - wenn die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses den Magistrat ermächtigt hat, die öffentliche Auslegung ohne erneuten Beschluss durchzuführen...." Das vorgelegte Rahmenkonzept vom 04.11.2013 zum Bebauungsplanverfahren Nr. 891 "Nördlich Adickesallee - Bereich um die ehemalige Oberfinanzdirektion" (M 51 vom 21.02.2014 / § 4437 vom 03.04.2014), welches das Rahmenkonzept vom 27.02.2012 zum Aufstellungsbeschluss fortschreibt (M 103 vom 20.04.2012/ § 1743 vom 31.05.2012), trifft Aussagen zur Art der Nutzung, zur maximalen Geschossigkeit, zur Erschließungsstruktur und zu möglichen Gebäudestellungen innerhalb der vorgeschlagenen Baufenster. Das Konzept ist damit hinreichend konkret und erfüllt damit die Voraussetzungen, im Einzelfall die öffentliche Auslegung ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung durchzuführen, sofern durch die Stadtverordnetenversammlung die Ermächtigung hierzu erteilt wird. Die Vorgehensweise dient in erster Linie der Verfahrensbeschleunigung insbesondere vor dem Hintergrund der Umsiedelungsabsichten der Frankfurt School of Finance & Management, die das Ergebnis des Mitte 2013 durchgeführten Wettbewerbs rasch umsetzen möchte. Darüber hinaus können die Ortsbeiräte jederzeit Anregungen und Anfragen bis zum Satzungsbeschluss einbringen. Insbesondere im Rahmen der Offenlage besteht ein wichtiger Beitrag aus den Anregungen der Ortsbeiräte. Die Ortsbeirate und die Fraktionen werden bei einer Offenlage ohne Beschluss über die öffentliche Auslegung vom Stadtplanungsamt über das Büro der Stadtverordnetenversammlung informiert. Auf Grundlage der Prüfung aller eingegangenen Stellungnahmen und Einwände wird dann eine Vorlage für den Satzungsbeschluss erarbeitet. Dieser Beschluss wird selbstverständlich unter Beteiligung des Ortsbeirates erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.03.2014, OA 488