Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee / Ortsbeirat nicht ausschließen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.07.2014, ST 877 Betreff: Bebauungsplan Nr. 891 - Nördlich Adickesallee /
Ortsbeirat nicht ausschließen Die Verfahrensweise, Bebauungspläne ohne Beschluss
offenzulegen, ist bei der Stadt Frankfurt am Main üblich, sofern ein
detailliertes Rahmenkonzept beschlossen wurde und die allgemeinen Ziele und
Zwecke dieses Rahmenkonzeptes im offengelegten Plan nicht verändert wurden.
Dies ist möglich, da nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ein Offenlagebeschluss im
Bebauungsplanverfahren nicht erforderlich ist. 2013 wurden fünf von zwölf
Offenlagen ohne Beschluss durchgeführt, in 2012 waren es zwei von zwei und in
2011 neun von zwölf. Der Bericht des Magistrats vom 07.06.2004, B 381 (§
7904, Beschlussausfertigung aus der 35. Sitzung des Ausschusses für Planen und
Bauen am 04.10.2004) führt dazu folgendes aus: "....... Der Magistrat wird grundsätzlich in allen
Fällen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung zur öffentlichen Auslegung
von Bebauungsplanentwürfen beantragen. Von diesem Grundsatz abweichend wird der
Magistrat in folgenden Einzelfällen öffentliche Auslegungen ohne Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung durchführen: - wenn eine öffentliche
Auslegung bereits stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf in so geringem
Umfang geändert oder ergänzt wird, dass seine Grundzüge nicht berührt
werden, - wenn im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB ein Bebauungsplan so geändert
oder ergänzt werden soll, dass seine Grundzüge nicht berührt werden, - wenn die
Stadtverordnetenversammlung im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses den
Magistrat ermächtigt hat, die öffentliche Auslegung ohne erneuten Beschluss
durchzuführen...." Das vorgelegte Rahmenkonzept vom 04.11.2013 zum
Bebauungsplanverfahren Nr. 891 "Nördlich Adickesallee - Bereich um die
ehemalige Oberfinanzdirektion" (M 51 vom 21.02.2014 / § 4437 vom 03.04.2014),
welches das Rahmenkonzept vom 27.02.2012 zum Aufstellungsbeschluss fortschreibt
(M 103 vom 20.04.2012/ § 1743 vom 31.05.2012), trifft Aussagen zur Art der
Nutzung, zur maximalen Geschossigkeit, zur Erschließungsstruktur und zu
möglichen Gebäudestellungen innerhalb der vorgeschlagenen Baufenster. Das
Konzept ist damit hinreichend konkret und erfüllt damit die Voraussetzungen, im
Einzelfall die öffentliche Auslegung ohne Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung durchzuführen, sofern durch die
Stadtverordnetenversammlung die Ermächtigung hierzu erteilt wird. Die Vorgehensweise dient in erster Linie der
Verfahrensbeschleunigung insbesondere vor dem Hintergrund der
Umsiedelungsabsichten der Frankfurt School of Finance & Management, die das
Ergebnis des Mitte 2013 durchgeführten Wettbewerbs rasch umsetzen
möchte.
Darüber hinaus können die
Ortsbeiräte jederzeit Anregungen und Anfragen bis zum Satzungsbeschluss
einbringen. Insbesondere im Rahmen der Offenlage besteht ein wichtiger Beitrag
aus den Anregungen der Ortsbeiräte. Die Ortsbeirate und die Fraktionen werden
bei einer Offenlage ohne Beschluss über die öffentliche Auslegung vom
Stadtplanungsamt über das Büro der Stadtverordnetenversammlung informiert.
Auf Grundlage der Prüfung aller eingegangenen
Stellungnahmen und Einwände wird dann eine Vorlage für den Satzungsbeschluss
erarbeitet. Dieser Beschluss wird selbstverständlich unter Beteiligung des
Ortsbeirates erfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
20.03.2014, OA 488