Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST 868
Betreff: Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen) An beiden angesprochenen Einmündungen besteht bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h. In Anbetracht der ausgewiesenen regionalen Radwegrouten in der Verlängerung der Straße Landgraben werden analog der Regelung an der Einmündung L 3209 / Hohe Straße beidseitig Hinweise auf querende Radfahrer installiert. An der Kreuzung B 521 / Erlenseer Straße werden auf Grund fehlender fußläufiger Verbindungen und Aufstellflächen keine Maßnahmen in Betracht gezogen.