Sicherheit für Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 01.08.2011, ST
868
Betreff: Sicherheit für
Fußgänger und Querverkehr an der B 521 (Nordumfahrung Bergen) An beiden angesprochenen Einmündungen
besteht bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h. In Anbetracht der ausgewiesenen regionalen
Radwegrouten in der Verlängerung der Straße Landgraben werden analog der
Regelung an der Einmündung L 3209 / Hohe Straße beidseitig Hinweise auf
querende Radfahrer installiert. An der Kreuzung B 521 / Erlenseer Straße werden auf
Grund fehlender fußläufiger Verbindungen und Aufstellflächen keine Maßnahmen in
Betracht gezogen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.10.2009, OM 3698