Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Zu 1.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 2.: Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, außer es ist durch entsprechende Beschilderung erlaubt. Dies ist hier nicht der Fall. Eine Haltverbotsbeschilderung bezieht sich immer nur auf die Fahrbahn. Dem Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmenden ist durch Kontrollen der Städtischen Verkehrspolizei zu begegnen. Das Verkehrssicherheitstelefon nimmt Parkverstöße unter der Rufnummer 069/212-36360 entgegen (montags bis freitags von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Zu 3.: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Beantwortung erfolgt im zweiten Quartal 2021.