Unterliederbach: Parken in der Euckenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Das eingeschränkte Haltverbot in der Euckenstraße von Hausnummer 33 - Gotenstraße wurde entfernt. Zu 2.: Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, außer es ist durch entsprechende Beschilderung erlaubt. Dies ist hier nicht der Fall. Eine Haltverbotsbeschilderung bezieht sich immer nur auf die Fahrbahn. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen.