Geschwindigkeitskontrollen Höchster Weg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 85
Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Höchster Weg Der Anregung wird entsprochen. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass eine kontinuierliche Überwachung nicht leistbar ist, da entsprechend der Weisung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport Geschwindigkeitsmessungen vorrangig bei Unfallschwerpunkten, schutzwürdigen Zonen (z.B. Schulwegen) sowie in Bewohnergebieten vorzunehmen sind und die personellen Ressourcen der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit bereits hierdurch an ihre Grenzen stoßen.