Geschwindigkeitskontrollen Höchster Weg
Begründung
Weg Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen an der Straße Höchster Weg durchzuführen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: Im Höchster Weg sind maximal 30 km/h erlaubt. Der Weg führt durch ein Landschaftsschutzgebiet und den Grüngürtel und wird von Erholungssuchenden, Sportlern, etc. genutzt. Die Straße verfügt über keinen abgetrennten Bereich für Fußgänger. Trotzdem ist immer wieder zu beobachten, dass hier rücksichtslose Autofahrer mit wesentlich mehr als 30 km/h diesen Weg befahren.
Inhalt
Antrag vom 24.07.2011, OF 79/6
Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Höchster Weg Der Ortsbeirat 6 möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, Geschwindigkeitskontrollen an der Straße Höchster Weg durchzuführen und dem Ortsbeirat über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: Im Höchster Weg sind maximal 30 km/h erlaubt. Der Weg führt durch ein Landschaftsschutzgebiet und den Grüngürtel und wird von Erholungssuchenden, Sportlern, etc. genutzt. Die Straße verfügt über keinen abgetrennten Bereich für Fußgänger. Trotzdem ist immer wieder zu beobachten, dass hier rücksichtslose Autofahrer mit wesentlich mehr als 30 km/h diesen Weg befahren.Beratung im Ortsbeirat: 6