Geschwindigkeitskontrollen Höchster Weg
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Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 199 entstanden aus Vorlage: OF 79/6 vom 24.07.2011
Betreff: Geschwindigkeitskontrollen Höchster Weg Der Magistrat wird gebeten, Geschwindigkeitskontrollen in der Straße "Höchster Weg" durchzuführen und dem Ortsbeirat 6 über die Ergebnisse zu berichten. Begründung: Im Höchster Weg sind maximal 30 km/h erlaubt. Der Weg führt durch ein Landschaftsschutzgebiet und den Grüngürtel und wird von Erholungsuchenden, Sportlern, etc. genutzt. Die Straße verfügt über keinen abgetrennten Bereich für Fußgänger. Trotzdem ist immer wieder zu beobachten, dass rücksichtslose Autofahrer diesen Weg mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als den erlaubten 30 km/h befahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6