Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 842
Betreff: Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten Bei der Hainbuchenstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist Parken nur in markierten Flächen zulässig. Der angesprochene Weg stößt zwischen zwei privaten Grundstückszufahrten auf die Hainbuchenstraße. Parkende Kraftfahrzeuge behindern hier zudem die Einfahrten. Die Markierung einer "Sperrfläche" suggeriert den Fahrzeugführenden, dass an Stellen ohne eine "Sperrfläche" geparkt werden darf. Dies würde zur Verwirrung führen. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegen gewirkt werden kann. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.