Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST
842
Betreff: Sperrfläche in der
Hainbuchenstraße einrichten Bei der Hainbuchenstraße handelt
es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist Parken nur in markierten
Flächen zulässig. Der angesprochene Weg stößt zwischen zwei privaten
Grundstückszufahrten auf die Hainbuchenstraße. Parkende Kraftfahrzeuge
behindern hier zudem die Einfahrten. Die Markierung einer "Sperrfläche" suggeriert den
Fahrzeugführenden, dass an Stellen ohne eine "Sperrfläche" geparkt werden darf.
Dies würde zur Verwirrung führen. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich um
bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit
straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegen gewirkt werden kann. Daher kann der Anregung nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 17.01.2017, OM 1095
Antrag vom
04.07.2017, OF
436/6
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1913