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Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 842 Betreff: Sperrfläche in der Hainbuchenstraße einrichten Bei der Hainbuchenstraße handelt es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich. Hier ist Parken nur in markierten Flächen zulässig. Der angesprochene Weg stößt zwischen zwei privaten Grundstückszufahrten auf die Hainbuchenstraße. Parkende Kraftfahrzeuge behindern hier zudem die Einfahrten. Die Markierung einer "Sperrfläche" suggeriert den Fahrzeugführenden, dass an Stellen ohne eine "Sperrfläche" geparkt werden darf. Dies würde zur Verwirrung führen. Bei der geschilderten Problematik handelt es sich um bewusstes Fehlverhalten von einzelnen Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegen gewirkt werden kann. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1095 Antrag vom 04.07.2017, OF 436/6 Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1913