Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST
2101
Betreff: Hainbuchenstraße -
Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen Vor der Grunderneuerung der
Hainbuchenstraße war diese nicht als verkehrsberuhigter Bereich angelegt.
Dementsprechend war vormals überall das Parken zulässig, wenn es nicht durch
Beschilderung oder Markierung untersagt war. Daher wurde seinerzeit an der vom
Ortsbeirat angesprochenen Stelle eine Markierung vorgenommen. Im
verkehrsberuhigten Bereich ist die Rechtslage hingegen umgekehrt. Hier herrscht
überall Parkverbot, außer in speziell markierten Bereichen. An der vom
Ortsbeirat angesprochenen Stelle existiert daher ohnehin Parkverbot. Die Städtische Verkehrspolizei wird bei ihren
Kontrollen explizit das geschilderte Problem im Auge behalten und Fehlverhalten
konsequent ahnden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 15.08.2017, OM 1913