Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 27.10.2017, ST 2101
Betreff: Hainbuchenstraße - Pfosten setzen oder andere geeignete Maßnahmen umsetzen Vor der Grunderneuerung der Hainbuchenstraße war diese nicht als verkehrsberuhigter Bereich angelegt. Dementsprechend war vormals überall das Parken zulässig, wenn es nicht durch Beschilderung oder Markierung untersagt war. Daher wurde seinerzeit an der vom Ortsbeirat angesprochenen Stelle eine Markierung vorgenommen. Im verkehrsberuhigten Bereich ist die Rechtslage hingegen umgekehrt. Hier herrscht überall Parkverbot, außer in speziell markierten Bereichen. An der vom Ortsbeirat angesprochenen Stelle existiert daher ohnehin Parkverbot. Die Städtische Verkehrspolizei wird bei ihren Kontrollen explizit das geschilderte Problem im Auge behalten und Fehlverhalten konsequent ahnden.