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Zuflüsse Enkheimer Ried

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 840 Betreff: Zuflüsse Enkheimer Ried Das Enkheimer Ried ist ein Naturschutzgebiet. Die Unterhaltungslast für Naturschutzgebiete liegt beim Land Hessen und nicht bei der Stadt Frankfurt am Main. Zu Punkt 1: Nach Kenntnis der städtischen Stellen fließt in den Enkheimer Riedteich nur der aus Bischofsheim kommende Riedgraben. Zu Wassermengen kann der Magistrat keine Aussagen machen. Zu Punkt 2: Dem Magistrat liegen keine Planungen zur Beileitung oder Wiederbelebung von Quellen in den Enkheimer Riedteich vor. Zu den Punkten 3 und 4: Die Kosten für eine Renaturierung von Quellen können nur bei genauer Untersuchung des Einzelfalles festgestellt werden. Sollten derzeit gefasste oder entwässerte Quellen renaturiert werden, könnte dies grundsätzlich aus Naturschutzmitteln der Unteren Naturschutzbehörde finanziert werden. Dies gilt auch für Pflegemaßnahmen, sofern diese bei einer naturnahen Quelle überhaupt notwendig sein sollten. Zu Punkt 5: Der Klimawandel lässt Verschärfungen von Wärmebelastungen in städtischen Ballungsräumen erwarten. So ist aufgrund von Klimaprojektionen in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst in den nächsten 30 Jahren im Mittel von jährlich ca. 10 zusätzlichen Sommertagen (Höchsttemperatur ≥ 25 °C) auch im Bereich des Enkheimer Rieds auszugehen. Es ist also damit zu rechnen, dass die Zuflüsse aus Grund- oder Oberflächenwasser in die Stillgewässer weiter abnehmen und längere, belastende Phasen von Niedrigwasser folgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2018, V 738

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