Zuflüsse Enkheimer Ried
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.04.2018, ST 840 Betreff: Zuflüsse Enkheimer Ried Das Enkheimer Ried ist ein
Naturschutzgebiet. Die Unterhaltungslast für Naturschutzgebiete liegt beim Land
Hessen und nicht bei der Stadt Frankfurt am Main. Zu Punkt 1: Nach Kenntnis der städtischen Stellen fließt in den
Enkheimer Riedteich nur der aus Bischofsheim kommende Riedgraben. Zu
Wassermengen kann der Magistrat keine Aussagen machen. Zu Punkt 2: Dem Magistrat liegen keine Planungen zur Beileitung
oder Wiederbelebung von Quellen in den Enkheimer Riedteich vor. Zu den Punkten 3 und 4: Die Kosten für eine Renaturierung von Quellen können
nur bei genauer Untersuchung des Einzelfalles festgestellt werden. Sollten
derzeit gefasste oder entwässerte Quellen renaturiert werden, könnte dies
grundsätzlich aus Naturschutzmitteln der Unteren Naturschutzbehörde finanziert
werden. Dies gilt auch für Pflegemaßnahmen, sofern diese bei einer naturnahen
Quelle überhaupt notwendig sein sollten. Zu Punkt 5: Der Klimawandel lässt Verschärfungen von
Wärmebelastungen in städtischen Ballungsräumen erwarten. So ist aufgrund von
Klimaprojektionen in Kooperation mit dem Deutschen Wetterdienst in den nächsten
30 Jahren im Mittel von jährlich ca. 10 zusätzlichen Sommertagen
(Höchsttemperatur ≥ 25 °C) auch im Bereich des Enkheimer Rieds
auszugehen. Es ist also
damit zu rechnen, dass die Zuflüsse aus Grund- oder Oberflächenwasser in die
Stillgewässer weiter abnehmen und längere, belastende Phasen von Niedrigwasser
folgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 23.01.2018, V 738