Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke .Am Grünen Graben. teilweise abzufangen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST
832
Betreff: Maßnahmen, um
Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke
"Am Grünen Graben" teilweise abzufangen Die Deutsche Bahn AG hat zu der Anregung
des Ortsbeirates mitgeteilt: Es gibt für die DB Netz AG keine generelle
Verpflichtung, aufgrund von Rechtsnormen allgemein oder in bestimmten Gebieten
Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände einzufrieden. Zwar hat die von der
Rechtsprechung entwickelte allgemeine Verkehrssicherungspflicht zum Inhalt,
dass jeder, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum
Schutze Dritter zu treffen hat, jedoch gefährdet die Eisenbahn aufgrund des
schienengebundenen Fahrweges nicht den Verkehr auf einem Gehweg, auf einer
Straße oder einem angrenzenden Grundstück, sofern sich die Verkehrsteilnehmer
verkehrsgerecht verhalten. Zudem sind Gleisanlagen im Allgemeinen auch ohne
Einfriedungen ein genügender Hinweis, um den Gefahrenbereich der Eisenbahn zu
kennzeichnen. Das Eisenbahn-Bundesamt - als Aufsichtsbehörde der DB Netz AG -
vertritt ebenfalls diese Rechtsauffassung. Da eine Absicherung der Gleisanlagen durch die DB
nicht erfolgt, hat der Magistrat im speziellen Fall "Am grünen
Graben" bereits Maßnahmen getroffen, die ein unbefugtes Überschreiten der
Gleise verhindern sollen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2012, OM 817