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Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke .Am Grünen Graben. teilweise abzufangen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 832 Betreff: Maßnahmen, um Folgen des Abrisses der Fußgängerbrücke über die Main-Weser-Bahnstrecke "Am Grünen Graben" teilweise abzufangen Die Deutsche Bahn AG hat zu der Anregung des Ortsbeirates mitgeteilt: Es gibt für die DB Netz AG keine generelle Verpflichtung, aufgrund von Rechtsnormen allgemein oder in bestimmten Gebieten Eisenbahngelände gegenüber anderem Gelände einzufrieden. Zwar hat die von der Rechtsprechung entwickelte allgemeine Verkehrssicherungspflicht zum Inhalt, dass jeder, der eine Gefahrenlage schafft, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu treffen hat, jedoch gefährdet die Eisenbahn aufgrund des schienengebundenen Fahrweges nicht den Verkehr auf einem Gehweg, auf einer Straße oder einem angrenzenden Grundstück, sofern sich die Verkehrsteilnehmer verkehrsgerecht verhalten. Zudem sind Gleisanlagen im Allgemeinen auch ohne Einfriedungen ein genügender Hinweis, um den Gefahrenbereich der Eisenbahn zu kennzeichnen. Das Eisenbahn-Bundesamt - als Aufsichtsbehörde der DB Netz AG - vertritt ebenfalls diese Rechtsauffassung. Da eine Absicherung der Gleisanlagen durch die DB nicht erfolgt, hat der Magistrat im speziellen Fall "Am grünen Graben" bereits Maßnahmen getroffen, die ein unbefugtes Überschreiten der Gleise verhindern sollen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2012, OM 817